Wie Sie Ihre Immobilie in der Schweiz erfolgreich verkaufen

Wie Sie Ihre Immobilie in der Schweiz erfolgreich verkaufen

Sie möchten ihre Immobilie in der Schweiz verkaufen? In diesem Artikel beleuchten wir, welche Schritte Sie einhalten müssen, um Ihre Liegenschaft zum bestmöglichen Preis und so schnell wie möglich auf dem Markt anbieten können. Der Schweizer Immobilienmarkt hebt sich dabei deutlich von den Märkten anderer Länder Europas ab: Nur rund 40 Prozent aller Schweizer besitzt Wohneigentum, welches sie selbst bewohnen.  Im direkten Vergleich dazu liegt der EU-Durchschnitt bei fast 70 %. Wie das Tagblatt berichtet, liegt der Großteil aller Eigenheimtransaktionen unter 1 Million Franken.

Die Immobilienpreise in der Schweiz steigen aktuell im Jahresvergleich stetig an, wobei im Dezember 2020 ein jährlicher Anstieg mehr als 4 Prozent verzeichnet werden konnte. Dabei  variieren die Preise innerhalb der  Schweizer Kantonen und Gemeinden stark: So gilt Genf als die Region mit den teuersten Immobilien der Schweiz, während La Chaux-de-Fonds die günstigste zu sein scheint.

Was Sie tun sollten, bevor Sie Ihr Haus in der Schweiz verkaufen

Bevor Sie Ihre Immobilie in der Schweiz am Markt anbieten können, müssen Sie diverse Schritte durchführen. Diese sind zum Teil gesetzlich festgelegt, zum Teil fördern diese einfach die Verkaufschancen Ihrer Immobilie. Hier ein Überblick:

Rechtliche Voraussetzungen

Gemäß dem Schweizerischen Obligationenrecht muss der Verkäufer Mängel, die den Wert der Immobilie beeinträchtigen, melden. Andernfalls kann der Käufer eine hohe Schadenersatzforderung geltend machen. Aus diesem Grund lohnt es sich, vor dem Verkauf eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen vornehmen zu lassen. Dies ist normalerweise Teil der Wertermittlung, wenn Sie die Immobilie professionell bewerten lassen und ist im Preis inkludiert.

Des Weiteren müssen alle rechtlichen Verpflichtungen des Verkäufers im Kaufvertrag bezeichnet werden. Schließlich haftet bei Schweizer Immobiliengeschäften der Verkäufer in der Regel nicht mehr für die Immobilie, sobald der Verkauf abgeschlossen ist. Die einzige Ausnahme bleibt die Haftung für nicht gemeldete Mängel.

Siehe auch  Forstå en tavlebyggers rolle

Sollten Sie ein Haus in der Schweiz verkaufen, müssen Sie auf jeden Fall einen Schweizer Notar engagieren, der in Ihrem Namen tätig wird. Dies ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Verkaufs notwendig.

Reparatur – und Ausbesserungsarbeiten

Selbstverständlich sind Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, vor dem Verkauf einer Schweizer Liegenschaft allgemeine Reparaturen oder Verschönerungen umzusetzen. Dies kann jedoch eine gute Idee sein, wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie erhöhen wollen.

Wer sein Haus mit dem Ziel verkauft, einen deutlichen Gewinn zu erzielen, sollten bei der Planung die Kosten für die Optimierung des Hauses gegen den zu erwartenden Gewinn beim Verkaufspreis abwägen.

Egal, ob Sie sich dazu entscheiden, professionelle Arbeiten an Ihrer Immobilie vornehmen zu lassen, bevor Sie diese zum Verkauf anbieten, lohnt es sich stets, die Liegenschaft vor der Aufnahme von Verkaufsfotos allgemein zu reinigen und aufzuräumen. Unter anderem sollten Sie beispielsweise dafür sorgen, dass die an die Immobilie angrenzenden Gärten gepflegt sind, die Fensterrahmen frisch gestrichen sind und auch die Wände einen neuen Anstrich bekommen. Dies kann definitiv zu einer besseren Immobilienbewertung in der Schweiz sorgen und so Ihren möglichen Verkaufsgewinn erhöhen.

Kümmern Sie sich um einen Energieausweis

Um den Verkaufserfolg Ihrer Immobilie zu steigern, ist es durchaus sinnvoll, einen Energieausweis vorzulegen. Der kantonale Energieausweis für Wohngebäude (GEAK) ist in einigen Gebieten, wie beispielsweise im Kanton Waadt, inzwischen sogar obligatorisch. Im Detail zeigt der GEAK an, wie energieeffizient Ihr Haus ist, und stuft es auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (schlechte Effizienz) ein.

Der Vorteil eines solchen Energieausweises liegt darin, dass er dem Verkäufer mehr Transparenz beim Entscheidungsprozess bietet. Ein gutes GEAK-Rating bedeutet für Sie zudem einen besseren Verkaufspreis, während ein schlechtes Rating dem Verkäufer die Chance gibt, entsprechende Optimierungen vorzunehmen, bevor er das Haus auf den Markt bringt. 

Siehe auch  Der optimale Standort für einen Schirmständer

Immobilienbewertung in der Schweiz – was Sie wissen sollten

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen können, müssen Sie einen realistischen Preis für Ihre Schweizer Immobilie ermitteln. Zu diesem Zweck ist es nötig, die Immobilie detailliert bewerten lassen. Hierzu gibt es im Allgemeinen zwei Optionen:

  • Online-Bewertungstool: Der Vorteil hierbei ist, dass diese Bewertungstools zumeist kostenfrei sind und Sie lediglich die Adresse Ihrer zu verkaufenden Immobilie, das Alter sowie die Größe eingeben müssen, um eine realistische Einschätzung zu erhalten. Ein solches Tool finden Sie beispielsweise hier.
  • Mithilfe eines Sachverständigen: Hierbei handelt es sich zumeist um einen Branchenspezialisten, der für Sie eine umfassende Analyse nach einer der branchenüblichen Bewertungsmethoden durchführt. Zur Wahl stehen zumeist die Bewertung in Hinblick auf den Marktwert, den Sachwert  – oder die sogenannte hedonische Methode. Auf diese Weise erhalten Sie eine detailliertere Immobilienbewertung, die den aktuellen Wert Ihrer Immobilie anzeigt. Hierfür ist jedoch zumeist eine Gebühr in Höhe von 1000 Schweiter Franken fällig.

Immobilienverkauf: Makler oder Webseite?

Beim Verkauf Ihrer Immobilie in der Schweiz können Sie entweder einen Immobilienmakler engagieren – oder versuchen, Ihre Immobilie selbstständig über eine Immobilienwebseite anzubieten. Ein Makler hat den Vorteil, dass er sich um eine Vielzahl von Aufgaben kümmert, beispielsweise die Vorbereitung der Verkaufsunterlagen, die aktive Bewerbung Ihrer Liegenschaft über verschiedene Kanäle sowie die Durchführung von Besichtigungen. Viele Immobilienmakler übernehmen zudem auch zusätzliche Aufgaben, wie beispielsweise die vertragliche Abwicklung beim Notar sowie die Abwicklung der Hypothekenübertragung, falls dies nötig sein sollte. Der einzige „Nachteil“ hierbei ist, dass ein Makler selbstverständlich ein entsprechendes Honorar erhalten muss. Die typische Maklergebühr liegt bei etwa 2-3 % des Verkaufspreises. Sollten Sie allerdings einen Immobilienmakler beauftragen und dann selbstständig einen Käufer für Ihre Liegenschaft finden, müssen Sie dennoch eine Gebühr von etwa 0,5 % des Verkaufspreises zahlen.

Siehe auch  Mögliche Kündigungsgründe, die Sie kennen sollten

Eine weitere Möglichkeit, Ihre Immobilie in der Schweiz zu verkaufen, ist der Verkauf über eine Immobilien-Website. Diese sind selbstverständlich viel günstiger als die Beauftragung eines Maklers. Zu bedenken ist jedoch, dass sich die Leistungen solcher Anbieter lediglich auf die Bewerbung Ihres Wohneigentums erstrecken, und nicht auf die Abwicklung des Verkaufsprozesses. Einige Verkäufer entscheiden sich übrigens auch dazu, Ihre Immobilie über die Schaltung eigener Werbung (beispielsweise in Immobilienmagazinen oder Zeitungen) anzubieten. In der Regel müssen Sie die Anzeige selbst verfassen. Denken Sie außerdem daran, dass Sie trotzdem einen Notar beauftragen müssen, um die rechtlichen Faktoren des Immobilienverkaufs abzusichern, sobald Sie einen Käufer gefunden haben.

Egal, für welche Variante Sie sich auch entscheiden – wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Verkauf Ihrer Immobilie in der Schweiz!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert