Vollstreckung von Urteilen in England und der Schweiz nach dem Brexit
Das Ende des Umsetzungszeitraums für den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union bedeutet, dass es zum ersten Mal seit 1988 keinen internationalen Rahmen für die allgemeine Anerkennung und Vollstreckung von Schweizer Bestimmungen in britischen und britischen Urteilen in der Schweiz gibt (mit Ausnahme einiger spezialisierter Urteile) Bereiche wie Wartungsverpflichtungen). Das Vereinigte Königreich ist nicht länger Vertragspartei des Lugano-Abkommens von 2007, das die Anerkennung und Umsetzung von Bestimmungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz vorsieht, und die Regierung des Vereinigten Königreichs hat beantragt, dem Lugano-Abkommen als Abkommen beizutreten separater Vertragsstaat (und die Schweiz haben dem Beitritt des Vereinigten Königreichs am 19. Juni 2020 zugestimmt). Dies wurde nicht von allen an dem Abkommen beteiligten Parteien vereinbart.
Einzelpersonen und Unternehmen, die in einem Land Zivil- oder Handelsurteile erhalten und in dem anderen Land Urteile vollstrecken möchten, müssen die örtlichen Vorschriften der jeweiligen Gerichtsbarkeit beachten. Diese Regeln sind unweigerlich komplexer als der vereinfachte Prozess, den das Lugano-Abkommen erlaubte. Unsere Schweizer und englischen Anwälte haben jedoch Erfahrung im Umgang mit diesen Regeln, sowohl in Bezug auf laufende Angelegenheiten – in denen möglicherweise Übergangsbestimmungen gelten – als auch in Bezug auf ihre Auswirkungen auf zukünftige Ansprüche.
Schiedsentscheidungen, die dem New Yorker Übereinkommen unterliegen, sind nicht betroffen.
Schweizer Bestimmungen in England
Englische Gerichte setzen regelmäßig Entscheidungen ausländischer Gerichte außerhalb des Rahmens internationaler Verträge durch, und die vielleicht häufigsten sind diejenigen, die von staatlichen und föderalen Gerichten in den USA erlassen wurden. Die Regeln für die Vollstreckung ausländischer Urteile auf diese Weise wurden nicht kodifiziert, sondern mit Entscheidungen englischer Gerichte entwickelt. Aus diesem Grund wird dieser Prozess häufig als Durchsetzung einer Bestimmung des Common Law bezeichnet.
Kurz gesagt, um in England durchsetzbar zu sein, muss die Schweizer Entscheidung über Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2021 eingeleitet wurden, lauten:
- Für einen bestimmten Geldbetrag (nicht in Bezug auf Steuern, Geldstrafen oder Strafen);
- Eine endgültige und entscheidende Entscheidung des zuständigen Gerichts (die Tatsache, dass eine Berufung möglich oder sogar anhängig ist, hindert das englische Gericht nicht an der Vollstreckung), die für den Angeklagten zuständig war; Und der
- Es ist kein Urteil, das das englische Gericht unterlässt, wenn es betrügerisch oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann das Schweizer Urteil durch Einreichung einer neuen Klage bei den englischen Gerichten für den entsprechenden Geldbetrag auf der Grundlage des Schweizer Urteils vollstreckt werden. Ein Urteil in englischer Sprache kann schnell und ohne Gerichtsverfahren eingeholt werden, indem ein „zusammenfassendes Urteil“ beantragt wird. Sobald ein Urteil in englischer Sprache ergangen ist, sind eine Vielzahl von Vollstreckungsmechanismen möglich (z. B. Anordnungen, die Banken oder andere Gläubiger des verurteilten Schuldners zwingen, Zahlungen zur Begleichung von Schulden zu leisten; Auferlegung von Anordnungen für Immobilien usw.).
Wenn der Schuldner ein Urteil außerhalb von England und Wales gefällt (aber beispielsweise Eigentum innerhalb von England und Wales besitzt, das der Gläubiger durch ein Urteil zur Vollstreckung wünscht), müsste das englische Gericht dem verurteilten Schuldner die Erlaubnis erteilen, eine Vollstreckungsklage einzureichen außerhalb der Gerichtsbarkeit. Die Regeln des englischen Gerichts erlauben es, Personen außerhalb der Gerichtsbarkeit zu bedienen, wenn sie einen Anspruch auf Vollstreckung eines Schiedsspruchs oder Schiedsspruchs geltend machen. Wir sind bereit, Sie bei der Beratung in englischer Sprache im Ausland zu unterstützen.
Die Übergangsbestimmungen gewährleisten die weitere Anwendung des Abkommens von Lugano auf Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2021 eingeleitet wurden.
Englische Bestimmungen in der Schweiz
Um in der Schweiz eine englische Entscheidung anzuerkennen, die in Bezug auf Verfahren erlassen wurde, die nach dem 1. Januar 2021 begonnen haben, werden die Schweizer Gerichte nicht mehr das Lugano-Übereinkommen, sondern das Schweizerische Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (PILA) berücksichtigen, mit Ausnahme der folgenden Spezialgebiete wenn die Vereinbarungen über Grenzen hinweg gelten (wie das Haager Übereinkommen von 1973 über die Anerkennung und Durchsetzung von Entscheidungen über Unterhaltspflichten).
In der Schweiz unterliegt die Anerkennung eines englischen Urteils, das im Zusammenhang mit einem vor dem 1. Januar 2021 eingeleiteten Verfahren ergangen ist oder steht, weiterhin dem Abkommen von Lugano. Da die Insolvenz nicht in den Geltungsbereich des Lugano-Abkommens fällt, wird die Vollstreckung der englischen Insolvenzentscheidung in der Schweiz von den Schweizer Gerichten weiterhin unter Anwendung des gesetzlichen Arbeitsrechts geprüft.
Nach PILA wird eine ausländische Entscheidung in der Schweiz durch summarische Verfahren anerkannt, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Justiz- oder Verwaltungsbehörde, bei der die Entscheidung erlassen wurde, ist zuständig.
- Gegen die Entscheidung kann keine ordentliche Beschwerde eingelegt werden, oder die Entscheidung ist endgültig. Und der
- Es gibt keinen Grund für eine Ablehnung nach Artikel 27 (im Großen und Ganzen widerspricht die Entscheidung nicht der schweizerischen öffentlichen Ordnung).
Das Gericht wird das letztgenannte Erfordernis analysieren, indem es den Inhalt der Entscheidung prüft und formell überprüft, ob die Parteien ordnungsgemäß vorgeladen wurden und ob ihr Recht auf Anhörung vor der Entscheidung besteht.
PILA bietet auch spezifische Bedingungen für die Anerkennung in Abhängigkeit vom Gegenstand der Entscheidung (Eherechte, Erbschaft, Verträge, ungerechtfertigte Bereicherung und Schadensersatz, Gesellschaftsrecht, Trusts usw.). In Bezug auf Insolvenzangelegenheiten erkennen die Schweizer Gerichte beispielsweise Entscheidungen an, die nicht nur im Land des Wohnsitzes oder des Wohnsitzes des Schuldners getroffen wurden, sondern seit Januar 2019 auch in dem Land, in dem sich das Zentrum der Hauptinteressen des Schuldners befindet.
Die Verfahren unterliegen dem schweizerischen Verfahrensrecht. Wir sind bereit, Ihnen bei der Anerkennung englischer Urteile in der Schweiz zu helfen. Dieser Prozess kann mit der Einleitung von Vollstreckungsverfahren kombiniert werden.
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