Update zum Greenwashing in der Schweiz

Update zum Greenwashing in der Schweiz

Am 25. Oktober 2023 veröffentlichte der Schweizer Bundesrat eine Medienmitteilung, in der er bekannt gab, dass das Bundesministerium für Finanzen (Verteidigungsstreitkräfte für Demokratie) Die Position des Schweizer Bundesrates zu den Risiken des Greenwashing im Finanzsektor wird umgesetzt, indem er in einem Dekret eine prinzipienbasierte Regelung vorschlägt. Der Vernehmlassungsentwurf dieses Erlasses wird bis spätestens Ende August 2024 dem Schweizer Bundesrat vorgelegt.

Selbstregulierung ist möglich

Der Schweizer Bundesrat kündigte an, dass die Regelung im künftigen Erlass des EFD durch eine industriegeführte Selbstregulierung ergänzt werden könnte.

Wichtig ist, dass der Schweizer Bundesrat auch klargestellt hat, dass die ausländischen Direktinvestitionen keine Regulierung per Dekret (d. h. durch staatliche Regulierung) anstreben werden, wenn der Finanzsektor in der Lage ist, einen Selbstregulierungsrahmen bereitzustellen, der die geplante Regulierung wirksam abdeckt.

Die Beobachtung des Schweizer Bundesrates ist wichtig, weil sie die Anwendung bestehender Selbstregulierungsvorschriften über die bestehenden Grenzen eines bestimmten Verbandes, etwa des Vermögensverwaltungsverbandes der Schweiz oder der Schweizerischen Bankiervereinigung, hinaus ermöglicht. Diese Beobachtung unterstreicht auch die Schweizer Tradition der Selbstregulierung im Finanzsektor, die seit vielen Jahren eine wichtige praktische Rolle spielt. Es zeigt auch implizit, dass eine staatliche Regulierung nicht immer erforderlich ist, um spezifische Fragestellungen zu beantworten, und unterstützt die pragmatische Position des Managements.

Praktische Überlegungen

In der Praxis bedeutet die Position des Schweizer Bundesrates, dass jede aktuelle oder kommende Verordnung von dem Gesetz betroffen sein kann Wünsche Aus PDF. Diese Auswirkungen werden jedoch dadurch abgemildert, dass die aktuellen Selbstregulierungsvorschriften bereits unter Berücksichtigung von Praktiken und Risiken im Zusammenhang mit Greenwashing formuliert wurden, aber auch, weil der vorgeschlagene Erlass prinzipienbasiert sein wird. Sektorale Selbstregulierungen enthalten oft spezifischere und individuellere Bestimmungen als der Beschluss des Schweizer Bundesrates, auch wenn diese Bestimmungen allgemeiner Natur bleiben.

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Wenn die Selbstregulierung schließlich eigenständig bleiben und nicht als „Krücke“ der staatlichen Regulierung dienen soll, muss sie voraussichtlich von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als Marktstandard im Rahmen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes anerkannt werden. . Sie muss dem Fonds für nachhaltige Entwicklung auch Zusicherungen geben, dass sein Anwendungsbereich breit genug ist, um alle Finanzdienstleister und damit verbundenen Produkte und Dienstleistungen abzudecken, auch wenn diese sektoral sind, um potenzielle Lücken zu vermeiden.

Aussichten

Die Ankündigung des Bundesrates stellt einen weiteren Schritt zur Integration von Nachhaltigkeitsprinzipien, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Greenwashing, in den Schweizer Regulierungs- und Rechtsrahmen dar. Wie bereits erwähnt, werden die kommenden Monate von entscheidender Bedeutung sein, wenn es darum geht, die Zukunft der Selbstregulierung zu bestimmen und das richtige Gleichgewicht zwischen Selbstregulierung und staatlich genehmigten Vorschriften zu finden.

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