Update zu FDI-Kontrollen in der Schweiz

Update zu FDI-Kontrollen in der Schweiz

Ausländische Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen unterliegen derzeit keiner staatlichen Bewilligung. Dies steht im Gegensatz zu den meisten Ländern der Europäischen Union und allen G7-Mitgliedstaaten, die in den letzten Jahren ausländische Investitionen kontrolliert haben.

Eine gesetzliche Regelung der Auslandsinvestitionskontrolle hielt der Bundesrat bisher aufgrund der bestehenden Regeln und im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung nicht für erforderlich. Auf politischen Druck hin wurde die Bundesregierung jedoch beauftragt, diesbezüglich einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, dessen Grundzüge am 25. August 2021 vorgelegt wurden. 2022.

  1. Hintergrund

Um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu schützen, forderte Bundeskanzler Rieder den Bundesrat auf, mit einer Vorlage vom Februar 2018 (Motion Rieder) eine gesetzliche Grundlage für die Regulierung des Erwerbs von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren zu schaffen.

In einer Stellungnahme vom Mai 2018 und einem ausführlichen Bericht für Februar 2019 erklärte der Bundesrat, dass aufgrund des hohen Anteils ausländischer Direktinvestitionen und der hohen Anzahl von Arbeitnehmern, die in der Schweiz von Tochtergesellschaften von ausländische Firmen. . Zudem stellte der Bundesrat fest, dass die Mehrheit der Unternehmen, die wichtige Dienstleistungen wie Personenbeförderung oder Post- und Telekommunikationsdienste erbringen, bereits in Staatsbesitz sind. Im Hinblick auf systemrelevante Banken ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Aufsichtsbehörde FINMA über ausreichende Aufsichtsmechanismen verfügt, um die Schweizer Wirtschaft angemessen zu schützen.

Unbeeindruckt von der Position des Bundesrates haben sowohl der Ständerat im Juni 2019 als auch der Nationalrat im März 2020 den Vorschlag Rieders angenommen und den Bundesrat angewiesen, eine Vorlage zur Auslandsinvestitionskontrolle zu erarbeiten.

  1. Beabsichtigte Investitionskontrollen
    1. Mögliche Szenarien

Da sich der Bundesrat bislang geweigert hat, Investitionskontrollen durch Gesetze einzuführen, betonte er in seiner Medienmitteilung vom 25 Konto. Berechnen Sie, ob diese Kontrollen angeboten werden. Der Bundesrat stellte fest, dass es beängstigend ist, Unternehmen einem Risiko durch ausländische staatseigene oder staatsgebundene Investoren auszusetzen, aber private ausländische Investoren können unter die Melde- und Bewilligungspflicht fallen. Die diesbezüglichen Anforderungen sind im Gesetzentwurf zu präzisieren, ebenso die Definition von „Inlandsunternehmen“ und „Übernahme“.

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Die Medienmitteilung macht keinen Kommentar zu den Umständen, unter denen die Mitteilungs- und Genehmigungspflicht gelten wird, wozu Faktoren wie der investierte Betrag, die neue Eigentümerstruktur des betreffenden Schweizer Unternehmens oder die Quelle und Art der Finanzierung gehören können. Der Fokus der beabsichtigten Investitionskontrollmassnahmen liegt auf Schweizer Unternehmen:

  • die wesentliche Dienstleistungen erbringen, die nicht innerhalb kurzer Zeit ersetzt werden können;
  • die der Schweizer Armee oder internationalen Weltrauminfrastrukturen, an denen die Schweiz beteiligt ist, wesentliche Rüstungskomponenten liefert;
  • die staatlichen Behörden grundlegende sicherheitsrelevante IT-Systeme zur Verfügung stellen;
  • die Zugang zu besonders sensiblen personenbezogenen Daten ermöglichen, die von Straftätern erlangt werden könnten;
  • deren Erwerb durch einen ausländischen Staat oder staatsnahe Investoren den Wettbewerb erheblich verzerren kann.
  1. Führen Sie eine zweistufige Bewertung durch

Die Beurteilung, ob die beabsichtigte Investition genehmigungspflichtig ist, erfolgt in ein oder zwei Schritten.

Im ersten Schritt muss die Behörde unter der Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) innerhalb kurzer Zeit prüfen, ob die geplante Investition im zweiten Schritt einem vertieften Genehmigungsverfahren bedarf. Dies ist der Fall, wenn Bedenken bestehen, dass die Investition die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden oder zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. Wenn nicht, ist der zweite Schritt nicht notwendig und die Investition kann getätigt werden.

Sind sich die im ersten Schritt beteiligten Behörden darüber uneinig, ob die oben genannten Bedingungen erfüllt sind oder nicht, entscheidet der Bundesrat endgültig. Der zweistufige Überprüfungsprozess entspricht im Wesentlichen den in vielen Ländern geltenden Modellen zur Kontrolle ausländischer Investitionen.

  1. Fazit und Erwartungen

Diese Entwicklungen im Bereich der Kontrolle ausländischer Investitionen waren angesichts der jüngsten internationalen Ereignisse nicht überraschend. Die Medienmitteilung konkretisiert den Inhalt der geplanten Kontrollen ausländischer Investitionen nur in weiten Grenzen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist zu hoffen, dass die Voraussetzungen und Schritte zur Durchführung einer zweistufigen Begutachtung klar definiert sind. Da bei großen M&A-Transaktionen eine Vielzahl von Akteuren involviert ist, muss geklärt werden, ob die Meldepflicht gilt, da die Folgen einer Nichteinhaltung sehr gravierend sein werden.

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Das Kartellgesetz sieht eine ähnliche Meldepflicht an die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) vor, wenn bei einer geplanten Fusion zweier Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden. Zukünftig ist zu klären, ob eine parallele Kontrolle der Auslandsinvestitionen erforderlich ist und welche Auswirkungen dies auf die Transaktion hat.

Auf das Gesetz zur Kontrolle ausländischer Investitionen, das nicht vor Ende März 2022 erwartet wird, folgen eine Konsultationsphase und anschließend parlamentarische Debatten. Derzeit kann nicht beurteilt werden, ob das Parlament Kontrollen für ausländische Investitionen einführen wird. Angesichts der politischen Debatte zu diesem Thema dürften sich die Diskussionen im Bundestag wohl noch einige Zeit hinziehen.

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