Tata Consumer Products will sein Geschäft in Indien und im Ausland neu gestalten
In dem Bemühen, sein Geschäft zu rationalisieren, auszurichten und Synergien zu schaffen, gab Tata Consumer Products (TCPL) am Dienstag die Umstrukturierung seiner Geschäfte in Indien und im Ausland bekannt. Das Unternehmen schlug außerdem vor, eine 10,15-prozentige Minderheitsbeteiligung an seiner britischen Tochtergesellschaft TCP UK von Tata Enterprise (Overseas), Schweiz, (TEO) zu erwerben.
Der TCPL-Vorstand stimmte auch zu, das Farmgeschäft von Tata Coffee (TCL) in TCPL Beverages & Foods (TBFL), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von TCPL, aufzuteilen. Es wurde auch vereinbart, das verbleibende Geschäft von TCL, das aus dem Markenkaffee-Extraktionsgeschäft besteht, mit TCPL zusammenzuführen.
Die Trennung wird der erste Schritt sein und die Fusion der direkte zweite Schritt, die beide durch ein komplexes Arrangement-Schema vorgeschlagen werden.
Wenn das Programm in Kraft tritt, erhalten die Aktionäre von TCL (mit Ausnahme von TCPL) zum Stichtag insgesamt drei Aktien von TCPL für jeweils 10 Aktien, die sie an TCL halten, indem sie eine Aktienaktie von TCPL für jeweils 22 ausgeben Aktien von TCL, im Austausch für die Spaltung (entsprechend dem genehmigten Fälligkeitsverhältnis der Aktien). Sie erhalten 14 TCPL-Aktien für jeweils 55 TCL-Aktien als Gegenleistung für die Fusion (basierend auf dem genehmigten Aktientauschverhältnis).
Durch diese Transaktion erhalten TCL-Aktionäre Zugang zu mehreren Wachstumstreibern und werden an einem größeren und schnell wachsenden FMCG-Geschäft teilhaben. Es wird erwartet, dass die Aktionäre von TCPL in Zukunft von besseren Synergien und Geschäftseffizienzen profitieren werden“, sagte TCPL in seiner Pressemitteilung.
Das System unterliegt den erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Genehmigungen.
Um eine Minderheitsbeteiligung an seiner britischen Tochtergesellschaft zu erwerben, wird TCPL 74.59.935 Aktien/Aktie zu 0,80 Prozent (berechnet auf einer Vorzugsbasis nach der Emission) an TEO im Wege einer Vorzugsemission gemäß den geltenden Vorschriften ausgeben.
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