Steuerstreitigkeiten in der Schweiz: Erkenntnisse, Fallstricke und Empfehlungen

Steuerstreitigkeiten in der Schweiz: Erkenntnisse, Fallstricke und Empfehlungen

Steuerstreitigkeiten sind in der Schweiz seit jeher sehr selten, da mögliche Probleme vorher mit den Steuerbehörden besprochen werden (Steuerrulings). Beispielsweise wurden im Kanton Zürich von fast einer Million Steuererklärungen nur etwa 300–500 Beschwerden beim Finanzgericht erster Instanz eingereicht. Der Trend hin zu Rechtsstreitigkeiten lässt langsam nach, da die Ausübung steuerlichen Urteilsvermögens immer eingeschränkter und die Steuerbehörden aggressiver werden.

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Schweizer Steuerstreitpraxis, ihre Fallstricke und verfügbaren Rechtsbehelfe.

Die Bedeutung steuerlicher Vorschriften

Der Schweizer Steuerpflichtige kann sich in möglichen/zukünftigen Fällen von den zuständigen Steuerbehörden beraten lassen. Obwohl es sich bei der Entscheidung nicht um eine Anordnung handelt und sie daher nicht anfechtbar ist, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen als bindend für die Steuerbehörden angesehen werden.

Unter den Anforderungen ist die wichtigste, dass der vom Steuerpflichtigen dargelegte Sachverhalt mit der Sachverhaltsbeschreibung im Steuerurteil übereinstimmt. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Kompetenz der Urteilsbehörde, was kürzlich vom obersten Gericht der Schweiz geklärt wurde.

Steuerrulings werden seit jeher häufig genutzt (im Jahr 2022 gingen beim Bundessteueramt allein für die Mehrwertsteuer mehr als 6.000 Steuerrulings ein) und haben dazu beigetragen, die Zahl der Steuerstreitigkeiten niedrig zu halten.

Allerdings sind die Steuerbehörden, einem internationalen Trend folgend, bei der Verhandlung von Urteilen aggressiver und weniger kompromissbereit geworden, was zum Teil auf verbesserte Ermittlungsressourcen zurückzuführen ist, die ihnen zur Verfügung stehen, wie etwa den automatischen Informationsaustausch oder die verstärkte Nutzung von (aktiven) Anträgen für Internationale Bewerbungen. Amtshilfe in Steuerangelegenheiten. Darüber hinaus kann es Fälle geben, in denen die Zeit für die Beantragung eines Steuerurteils nicht ausreicht. In anderen Fällen (z. B. in wiederkehrenden Situationen wie Verrechnungspreisen) kann der IRS einen laufenden Steuervorbescheid aufheben.

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Unabhängig vom Grund, warum ein Steuerzahler nicht unter einen (verbindlichen) Steuervorbescheid fällt, sind dies die Fälle, die zu einem Steuerstreit führen können, da die einzige verbleibende Möglichkeit zum Schutz der Rechte des Steuerzahlers besteht.

Ein wesentliches Merkmal von Steuerstreitigkeiten in der Schweiz ist, dass die Verfahren fast ausschließlich schriftlich ablaufen. Die Würdigung steuerrelevanter Sachverhalte erfolgt in der Regel auf der Grundlage schriftlicher Beweise, ggf. auch Zeugenaussagen bedürfen der Schriftform.

Daher werden Gewinne oder Verluste aus Steuerstreitigkeiten häufig im betreffenden Steuerjahr und nicht während des eigentlichen Verfahrens erzielt. Zwei Beispiele:

  • Schweizer Gerichte erkennen die Beziehung eines Kandidaten im Allgemeinen nicht an, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vereinbarung vor. Und

  • In Fällen, in denen die Steuerbehörden (durch den Vergleich der Ausgaben mit den angegebenen Einnahmen) vermuten, dass der Steuerpflichtige nicht sein gesamtes Einkommen angegeben hat, werden keine Kredite von im Ausland lebenden Freunden oder Familienmitgliedern angenommen, es sei denn, es liegt der Nachweis einer Kreditberatung durch die Bank vor. Gezeigt.

Allerdings können mündliche Anhörungen auf der ersten Behandlungsebene eine wichtige Rolle spielen.

Die Verfahren zur Steuerfestsetzung variieren je nach Steuerart.

Auf der Ebene der direkten Steuern (geschätzt durch die Kantone) gilt das sogenannte gemischte Verfahren, bei dem der Steuerpflichtige eine Steuererklärung abgibt und die Steuerbehörde jeweils einen Entscheid erlässt, auch wenn sie mit der Position des Steuerpflichtigen übereinstimmt.

Auf Bundesebene (Quellensteuer, Stempelsteuer, Mehrwertsteuer usw.) handelt es sich in der Regel um eine sogenannte Selbstveranlagung: Der Steuerpflichtige muss die fälligen Steuern veranschlagen und diese innerhalb der gesetzlichen Fristen unaufgefordert abführen vom IRS erhalten und der IRS behält sich das Recht vor, die Selbsteinschätzung der Steuerbescheide innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel fünf bis sieben Jahre) zu überprüfen und nur dann eine Steuerentscheidung zu erlassen, wenn diese nicht mit der Selbsteinschätzung des Steuerzahlers vereinbar ist.

Der erste Rechtsbehelf gegen die Entscheidung der Steuerbehörde (Kanton oder Bund) ist in der Regel nicht-diskretionärer Natur; Das heißt, es handelt sich um einen formellen Einspruch, der bei derselben Behörde eingereicht wird. Offensichtlich wird diese Behörde nicht oft geneigt sein, ihre Meinung zu ändern, aber es kommt durchaus vor, insbesondere wenn der Steuerpflichtige in der Lage ist, neue Dokumente oder Beweise vorzulegen. An diesem Punkt kann die Beantragung einer mündlichen Anhörung ein nützliches Instrument sein, um eine Verhandlungslösung mit dem IRS zu finden.

Nach der Entscheidung der Steuerbehörde über den Einspruch kann der Steuerpflichtige je nach Besteuerung beim (kantonesischen oder bundesstaatlichen) Berufungsgericht Berufung einlegen.

Im Regelfall sieht das etablierte Verfahren zwei oder drei Gerichte vor. Von diesen ist der erste in der Regel recht sachkundig; So kann er beispielsweise Rechts- und Sachfragen sowie teilweise auch Fragen zum Ermessen der Finanzbehörden frei beurteilen.

Nachfolgende Berufungsgerichte sind in Sachfragen und im Hinblick auf die Ermessensbefugnisse der Steuerbehörden nur begrenzt zuständig. Dies ist besonders wichtig, da in Steuerstreitigkeiten häufig der Sachverhalt entscheidend ist.

Wie bereits erwähnt, sind für den Streitgegenstand relevante Tatsachen oft entscheidend für den Erfolg einer Berufung. Theoretisch muss der IRS die Tatsachen beweisen, die die Steuerlast erhöhen, während der Steuerzahler die Beweislast für die Umstände trägt, die sie verringern.

Da die Ermittlungsbefugnisse der Schweizer Steuerbehörden jedoch sehr begrenzt sind, hat die Rechtsprechung in verschiedenen Fällen Beweisbefreiungen für die Steuerbehörden eingeführt. So müssen Behörden oft nur Indizienbeweise für einen Sachverhalt vorlegen, während der Steuerpflichtige einen Gegenbeweis erbringen muss; Geschieht dies nicht, ersetzen die Steuerbehörden die fehlenden Informationen durch Schätzungen und/oder Annahmen, die nur auf der Grundlage einer sehr begrenzten Prüfung durch die Berufungsgerichte revidiert werden.

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Daher wird dringend empfohlen, so schnell wie möglich professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen und alle relevanten und verfügbaren Informationen (insbesondere Dokumente) zur Vorlage beim Finanzamt zusammenzutragen.

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