Steuerspion in der Schweiz nach deutschem Urteil mit Geldstrafe belegt – Expat Guide to Switzerland
Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat gegen einen Mann, der in Deutschland bereits wegen Spionage gegen deutsche Steuerbeamte sanktioniert wurde, Geldstrafen wegen des Versuchs der Wirtschaftsspionage verhängt, berichteten Medien am Donnerstag.
Die Schweizerische Bundesanwaltschaft (BA) hat nach jahrelangen Ermittlungen einen 58-jährigen Schweizer schuldig gesprochen, versucht zu haben, Bankdaten eines hochrangigen deutschen Beamten zu beschaffen und zu verkaufen, so RTS.
Das Urteil vom 1. November fiel nach der Verurteilung von Daniel Moser in einem separaten Spionagefall in Deutschland vier Jahre zuvor, die dort Empörung auslöste und die Beziehungen zwischen Berlin und Bern auf die Probe stellte.
RTS sagte, das Urteil vom letzten Monat habe gezeigt, dass Moser zwischen 2014 und 2015 auf Anfrage eines deutschen Journalisten Daten gebohrt habe, von denen angenommen wird, dass sie mit Schweizer Bankkonten des ehemaligen deutschen Geheimdienstchefs August Hanning in Verbindung stehen.
Er engagierte einen Sicherheitsexperten, um Hannings Bankdaten zu beschaffen.
Da er nicht wusste, dass die drei vom Spezialisten vorgelegten Dokumente gefälscht waren, übergab er sie dem Journalisten und erhielt eine Entschädigung in Höhe von 150.000 Euro (170.000 US-Dollar).
RTS sagte, das Geld stamme von einer vierten Person – einem deutschen Privatdetektiv -, der schließlich die Schweizer Behörden auf den Fall aufmerksam machte.
Das Büro des Rechnungshofes soll in seinem Urteil festgestellt haben, dass er sich der versuchten Spionage schuldig gemacht hat, unabhängig davon, ob die von ihm übermittelten Dokumente gefälscht waren.
Er konnte jedoch nicht feststellen, ob er beabsichtigte, dass die Informationen über den Journalisten hinaus an einen ausländischen Geheimdienst oder ein privates Unternehmen gelangen.
Insgesamt wurde er mit Geldstrafen in Höhe von 63 Tausend Schweizer Franken (68 Tausend US-Dollar, 60 Tausend Euro) belegt.
Der Fall kommt, nachdem Moser 2017 in Deutschland wegen Spionage verurteilt wurde, nachdem er Informationen über Beamte gesammelt hatte, die vom deutschen Land Nordrhein-Westfalen beauftragt wurden, in Schweizer Banken versteckte Vermögen aufzudecken.
In diesem Fall wurde er nach einem Geständnis, in dem er die Spionageoperation gestand und seine Schweizer Spionagehändler benannt hatte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt.
Während seines Prozesses sagte der ehemalige Polizist, der auch als Sicherheitsbeamter beim Schweizer Bankengiganten UBS arbeitete, vor dem deutschen Gericht, dass er zwischen 2011 und 2013 28.000 Euro für den Spionagejob bezahlt habe.
Die Schweiz sucht nach den Identitäten von drei deutschen Finanzbeamten, um sie wegen illegalen Erlangens von Bankdaten zu verklagen, die lange Zeit durch das strenge Geheimhaltungsgesetz des Landes geschützt waren.
Schweizer Banken standen damals unter starkem Druck, als mehrere deutsche Bundesstaaten versuchten, Daten über deutsche Steuerzahler zu kaufen, die ihr Vermögen über die Grenze legten.
Aus Angst vor Strafverfolgung traten später viele der Reichen und Schönen in Deutschland auf, um ihr verborgenes Vermögen öffentlich zu machen und die Steuerkasse von Europas größter Volkswirtschaft in Milliardenhöhe zu treiben.
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