Steueränderung: Schweiz hat grenzüberschreitende Einkäufe auf 50 Franken limitiert

Steueränderung: Schweiz hat grenzüberschreitende Einkäufe auf 50 Franken limitiert

Die aktuelle Grenze beträgt 300 Franken, darunter fällt keine Mehrwertsteuer an.

Dieser Schritt wurde vom Schweizerischen Staatsrat genehmigt, Der Bundesrat legt den Zeitpunkt der Umsetzung der Massnahme noch fest.

Der Wert des Einkaufstourismus von der Schweiz in die Nachbarländer wird auf jährlich 10 Milliarden Franken geschätzt.

Niedrigere Preise in den Nachbarländern haben eine Wirtschaft geschaffen, die vollständig vom grenzüberschreitenden Einkaufen abhängig ist, da Schweizer Einwohner täglich überqueren, um einzukaufen oder ihr Auto zu tanken.

Diese Änderung wurde vorgenommen, um Schweizer Supermärkte und Detailhändler, insbesondere in Grenznähe, zu stärken.

Walter Schonholzer, Wirtschaftsdirektor des Kantons Thurgau, sagte, die Schweiz opfere nach den geltenden Vorschriften jedes Jahr Hunderte Millionen Franken an Steuereinnahmen.

„So wird es nicht weitergehen. Unser Land wird rund 700 Millionen Franken an Steuereinnahmen verlieren.

„Es ist eine eklatante Ungerechtigkeit.“

„Wir haben eine riesige Anzahl von Geschäften, die sterben“, sagte Schönholzer.

Das Limit wird nur für Personen festgelegt, die sich weniger als 24 Stunden im Grenzgebiet aufhalten.

Für diejenigen, die mehr als 24 Stunden im Ausland verbringen, gilt die neue Grenze von CHF 50 nicht.

Bei einem Einkauf in der EU kann eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer von in der Schweiz ansässigen Personen weiterhin geltend gemacht werden, da die Schweiz nicht in der EU ist.

Siehe auch  Schweiz: SBB bestellt 5 Gerono-Züge bei Stadler

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert