Sportrecht 2021 – Medien, Kommunikation, Informationstechnologie und Unterhaltung

Sportrecht 2021 – Medien, Kommunikation, Informationstechnologie und Unterhaltung

1. Organisatorisches

1.1 Anti-Doping

Doping als Straftat nach Schweizer Recht
Nach schweizerischem Recht ist der Gebrauch oder die Anwendung verbotener Substanzen für einen Sportler, der solche Substanzen verwendet oder anwendet, für sich genommen keine Straftat. Bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit Doping sind jedoch nach dem Bundesgesetz über die Sportförderung und -bewegung („Sportförderungsgesetz“, BSG) strafbar.

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren kann bestraft werden, wer zum Zwecke des Dopings Dopingmittel herstellt, erwirbt, einführt, ausführt, transportiert, vertreibt, verkauft, verschreibt, vermarktet, verwaltet oder besitzt oder verbotene Methoden anwendet andere Personen. Die Strafe gilt sowohl für den Profisport als auch für den Amateursport wie Bodybuilding und Fitness ohne Bezug zum Leistungs- oder Profisport.

Verbotene Substanzen
Verbotene Stoffe und Methoden sind im Sportförderungsgesetz in einer umfassenden Liste aufgeführt. Obwohl es erhebliche Überschneidungen gibt, stimmt die Liste nicht vollständig mit der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur überein.

Sonstige Anti-Doping-Bestimmungen / Nationale Anti-Doping-Organisation
Zudem unterliegen Schweizer Athletinnen und Athleten den Anti-Doping-Bestimmungen der Sportverbände und der WADA und können bei Dopingvergehen nach dem anwendbaren Strafsystem des Welt-Anti-Doping-Gesetzes (und den entsprechenden Vorschriften für die Strafverfolgung) bestraft werden ).

Anti-Doping Schweiz ist von den Schweizer Behörden und der Welt-Anti-Doping-Agentur offiziell als nationale Anti-Doping-Agentur anerkannt. Ihre Aufgabe ist die Bekämpfung des Dopings im Sport durch Kontrollen, Ermittlungen, Präventionsarbeit und Zusammenarbeit, einschließlich der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden.

Umsetzung des Welt-Anti-Doping-Codes
In der Schweiz wird das Welt-Anti-Doping-Gesetz in Form des sogenannten Dopinggesetzes des Schweizerischen Nationalen Olympischen Komitees, Swiss Olympic, mit verbindlicher Wirkung für alle Mitgliedsverbände umgesetzt. Das Dopingrecht finden Sie hier: Anti-Doping Schweiz.

Moderne Rechtsprechung
Der jüngste Fall, in dem im Rahmen der Time-out-Vereinbarung strafrechtliche Sanktionen verhängt wurden, betrifft die illegale Herstellung und Verbreitung von Anabolika im Bodybuilding-Bereich. Fälle stehen oft im Zusammenhang mit anderen Verstößen gegen andere staatliche Gesetze – zum Beispiel das Bundesgesetz über Medizinprodukte und Medizinprodukte. Vor dem Schweizerischen Bundesgericht wurden bereits Fälle anhängig gemacht, zu denen unter anderem Freiheitsstrafen, Geldstrafen und die Beschlagnahme grösserer Bargeldbeträge verhängt wurden.

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Auf internationaler sportlicher Ebene ist zu beobachten, dass der Court of Arbitration for Sport (CAS) mit Sitz in Lausanne, Schweiz, regelmässig über Verstösse gegen Anti-Doping-Regeln entscheidet. Diese Verfahren beziehen sich in der Regel auf Berufungen gegen Sanktionen wegen Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen. Jüngste Beispiele sind beispielsweise die australische Schwimmerin Shayna Jack (CAS A1/2020) und die italienische Motorradfahrerin Andrea Iannone (CAS 2020/A/6978 & CAS 2020/A/7068).

1.2 Integrität

Nach Schweizer Recht wird unterschieden zwischen Fehlverhalten, das Sportwettkämpfe direkt manipuliert („Match-Fixing“ im klassischsten Sinne) und Fehlverhalten, das den Ausgang eines Sportwettbewerbs nicht direkt manipuliert, aber ansonsten die Integrität Sportverbände (insbesondere Bestechung von Sportfunktionären im Zusammenhang mit Ausschreibungsverfahren).

MatchFixing
In Fällen der Manipulation von Sportwettkämpfen bildet das Sportförderungsgesetz (SSG) nebst Durchführungsverordnung den rechtlichen Rahmen.

Im Rahmen des SPA kann jede Person, die einer Person, die eine Beschäftigung in einem Sportwettbewerb (einschließlich Athleten, Trainer und Schiedsrichter) ausübt, auf den Sportwetten angeboten werden, einen ungerechtfertigten Vorteil bietet, verspricht oder gewährt, mit dem Ziel, den Verlauf dieses Wettbewerbs zu verzerren durch den sportlichen Wettkampf zu seinen Gunsten oder zum Vorteil eines Dritten bestraft werden. Umgekehrt kann auch bestraft werden, wenn derjenige, der eine Position in einem Sportwettbewerb ausübt, einen ungerechtfertigten Vorteil erbittet, annimmt oder sich versprechen lässt.

Die Manipulation sowohl positiver als auch negativer Sportwettkämpfe wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis und/oder Geldstrafe geahndet.

Anderes illegales Verhalten
Fehlverhalten, das sportliche Wettkämpfe nicht direkt manipuliert, aber dennoch die Integrität des Sports verletzt, wie die Bestechung von Sportfunktionären, richtet sich primär nach dem schweizerischen Strafrecht.

Bestechung und Bestechung sind verboten und können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

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Diesbezüglich können nicht nur die straffälligen Personen, sondern auch der Arbeitgeber bestraft werden. Ein Projekt wie die Sportverwaltungsbehörde kann mit Bussen bis zu CHF 5 Mio. bestraft werden, wenn es nicht alle zumutbaren regulatorischen Massnahmen trifft, um ein solches Fehlverhalten zu verhindern (zB Haftung für regulatorische Fehler).

Meldepflichten
Die Schweizer Sportaufsichtsbehörden sind verpflichtet, bei Verdacht auf Manipulation eines in der Schweiz stattfindenden oder zu Sportwetten in der Schweiz angebotenen Wettbewerbs eine Meldung an die zuständige Behörde zu erstatten.

Beschränkungen der Bundesförderung
Sportorganisationen dürfen vom Bundesamt für Sport (BASPO) nur dann staatliche Mittel erhalten, wenn sie ihre Mitglieder daran hindern, Sportwetten auf eigene Wettkämpfe zu platzieren und Insiderinformationen zu missbrauchen oder zu veröffentlichen.

Maßnahmen der Sportverbände
Darüber hinaus haben Sportverbände verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Verhaltensweisen zu bekämpfen, die die Integrität von Sportwettkämpfen beeinträchtigen, von Meldepflichten bis hin zu Bestrafungs- und Überwachungssystemen.

Im Fußball beispielsweise hat die UEFA (in Zusammenarbeit mit Sportradar) ein System zur Erkennung von Wettbetrug implementiert, das unregelmäßige Wettbewegungen vor dem Spiel und auf allen wichtigen Wettmärkten erkennt. Zudem haben die meisten internationalen Sportverbände mit Sitz in der Schweiz Verhaltenskodizes, Ethikkodizes oder ähnliche Regeln eingeführt, um die Integrität ihres Sports zu schützen. Generell werden Verstöße gegen diese Regeln hart bestraft.

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Ursprünglich geschrieben von Kammerratgeber „Sportrecht 2021“ Tag 31StraßeMärz 2021.

Der Inhalt dieses Artikels soll einen allgemeinen Leitfaden zum Thema bieten. Es wird empfohlen, in solchen Fällen den Rat von Spezialisten einzuholen.

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