SpiceJet und Credit Suisse AG lösen den Finanzstreit und berichten an SC
SpiceJet und das Schweizer Unternehmen Credit Suisse AG haben am Donnerstag den Obersten Gerichtshof über ihren Finanzstreit informiert, der zur Rücknahme einer Berufung der Billigfluggesellschaft gegen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Madras führte, das ihre Beendigung wegen angeblicher Nichtzahlung von Gebühren anordnete das Schweizer Unternehmen.
„Es gibt eine Einigung, die am 23. Mai 2022 stattgefunden hat, vorbehaltlich der Genehmigungsbedingungen. Angesichts dessen sind beide Parteien mit der Einigung zufrieden und wollen die vom Petenten eingereichte Petition für Sonderurlaub (SLP) zurückziehen.
Das Gremium des Supreme Court, bestehend aus Chief Justice N.F. Ramana und die Richter Hema Kohli und CT Ravikumar in der Sache: „Dementsprechend wird dem Antrag stattgegeben.“
Sie sagte, beide Parteien seien angewiesen, sich an die Bedingungen der Vereinbarung zu halten.
„Es wird darauf hingewiesen, dass in Umsetzung der Anordnung des High Court von Madras ein Betrag beim High Court von Madras hinterlegt wurde. Den Parteien steht es frei, die Freigabe der Gelder zu beantragen“, sagte der High Court.
Die Fluggesellschaft informierte das Schiedsgericht zunächst über die Beilegung des Streits mit dem Schweizer Unternehmen und erklärte, dass dem Kanzler des Madras High Court eine Bankgarantie gemäß der Anordnung des Obersten Gerichtshofs gewährt worden sei.
Sie fügte hinzu, dass gemäß den Bedingungen des Vergleichs die Bankgarantie freigegeben und an die Bank zurückgegeben werden müsse.
Der Oberste Gerichtshof nahm den Antrag zur Kenntnis und erklärte, dass es den betroffenen Parteien freistehe, beim Obersten Gerichtshof die Freigabe der Bankbürgschaft zu beantragen.
In der Berufung von SpiceJet blockierte das Gericht am 28. Januar die Veröffentlichung der Liquidationsanzeige und der Anordnung, mit der der offizielle Liquidator des Madras High Court angewiesen wurde, die Vermögenswerte der Billigfluggesellschaft zu beschlagnahmen.
Es bat SpiceJet auch, den Finanzstreit mit dem Schweizer Unternehmen zu lösen.
SpiceJet hatte den Obersten Gerichtshof gegen den Beschluss eines Gremiums des Obersten Gerichtshofs von Madras vom 11. Januar vorgebracht, der ein kürzlich von einem Einzelrichter erlassenes Urteil bestätigte.
Der Einzelrichterausschuss ordnete während der Anhörung der Berufung des Schweizer Unternehmens die Schließung von SpiceJet an und ordnete an, dass der beim Obersten Gericht angestellte offizielle Insolvenzverwalter dessen Vermögen beschlagnahmt.
Die Credit Suisse AG hat einen Einzelrichter vor den Obersten Gerichtshof gebracht, der behauptet, dass SpiceJet seiner Abrechnungspflicht für mehr als 24 Millionen US-Dollar, die es für die Wartung, Reparatur und Überholung von Flugzeugtriebwerken und -komponenten erhoben hat, nicht nachgekommen ist.
Die vom Schweizer Unternehmen eingereichte Petition des Unternehmens forderte die Liquidation von SpiceJet gemäß den Bestimmungen des Companies Act 1956 und die Ernennung des offiziellen Liquidators beim Obersten Gerichtshof als SpiceJet-Liquidator mit allen Befugnissen gemäß Abschnitt 448 des Companies Act. Die Verwaltung seiner Vermögenswerte, seines Eigentums und seiner Bestände in Handels- und Rechnungsbüchern.
Nach Angaben des Schweizer Unternehmens profitierte SpiceJet von den Schweizer Dienstleistungen von SR Technics für die Wartung, Reparatur und Überholung von Flugzeugtriebwerken, Einheiten, Komponenten, Baugruppen und Teilen, die für seinen Betrieb zwingend erforderlich waren. Zwischen SpiceJet und SR Technics wurde am 24. November 2011 ein 10-Jahres-Vertrag für solche Dienstleistungen geschlossen. Außerdem wurden Zahlungsbedingungen vereinbart.
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