Spaniens Oberster Gerichtshof erklärt die Sperrung der Pandemie für verfassungswidrig
Am Mittwoch hat das spanische Verfassungsgericht eine strenge Anordnung, zu Hause zu bleiben, für verfassungswidrig erklärt, die von der spanischen Regierung während der ersten COVID-19-Welle im vergangenen Jahr im Ausnahmezustand erlassen wurde.
Das Gericht hielt die meisten Bedingungen des Ausnahmezustands aufrecht, sagte jedoch, dass Bestimmungen, die den Bewohnern anordnen, die Straße zu verlassen, außer für kurze Einkaufsfahrten, unvermeidbare Arbeitswege und andere wichtige Geschäfte, gegen die spanische Verfassung verstoßen.
Das Gericht gab eine kurze Erklärung ab, in der das Urteil als geteilte Entscheidung bezeichnet wurde. Der Staatssender TVE sagte, sechs Richter seien dafür und fünf dagegen. Eine vollständige Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet.
Laut TVE entschied das Gericht mehrheitlich, dass die Bewegungseinschränkungen die Grundrechte der Bürger verletzten und der Ausnahmezustand ein verfassungsrechtlich unzureichendes Instrument dafür sei. Die sechs Richter sagten, der Ausnahmezustand, der es der Regierung erlaube, Grundrechte auszusetzen, sei notwendig.
Justizministerin Pilar Loeb sagte, ihre Regierung werde „die Entscheidung unterstützen, aber nicht teilen“ über die Unzulänglichkeit der Notstandserklärung, „die Hunderttausende Leben gerettet hat“.
„Das im Ausnahmezustand verhängte Gesetz der Heimhaltung hat es uns zusammen mit dem vorbildlichen Verhalten der Bürger ermöglicht, das Virus zu stoppen“, sagte Loeb und fügte hinzu, dass es den Anordnungen anderer europäischer Regierungen ähnlich sei.
Das Verfassungsgericht erließ sein Urteil als Reaktion auf eine Klage der rechtsextremen Partei Vox in Spanien. Vox-Chef Santiago Abascal forderte am Mittwoch den spanischen Premierminister Pedro Sanchez zum Rücktritt auf.
Abascal sagte: „Wir können die Entscheidung nicht feiern, weil wir Beweise dafür haben, dass die Regierung bereit ist, das Gesetz zu brechen und die Verfassung zu verzerren.“
Die spanische Regierung hat am 14. März 2020 den Notstand ausgerufen, drei Tage nachdem die Weltgesundheitsorganisation die Ausbreitung des Coronavirus zur Pandemie erklärt hatte. Da die Krankenhäuser in Spanien voll waren, gewann die linke Koalitionsregierung von Sanchez die parlamentarische Unterstützung, auch von Vox-Abgeordneten, für den Ausnahmezustand.
Während der ersten sechs Haftperioden konnten die Spanier nicht einmal nach draußen gehen, um Sport zu treiben, und Vox zog seine Unterstützung für die Sperrung zurück.
Die Sperrung hat dazu beigetragen, die Zahl der täglichen Neuerkrankungen zu reduzieren. Die spanische Regierung hat ihre Beschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie schrittweise gelockert, sobald die schlimmste Notlage überstanden ist. Seitdem hat Spanien eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Infektion einzudämmen. Das Land hat die Zahl der Todesopfer durch die Pandemie bisher mit 81.000 gemeldet.
Bis das Urteil des Gerichts vollständig gefällt ist, wird es laut Rechtsexperten nicht klar sein, ob das Urteil die Türen für Klagen gegen die Regierung öffnet.
Fernando Simon, Professor für Verfassungsrecht an der Universität von Navarra, sagte, das Verfassungsgericht könne die rechtliche Gefährdung des Staates durch Tausende von Bürgern begrenzen, die Geldstrafen wegen Verstoßes gegen Bewegungsbeschränkungen während eines Ausnahmezustands erhalten haben.
„Diese Fähigkeit ist vernünftig, denn wenn die Entscheidung bis zum Äußersten getroffen wird, kann es zu chaotischen Situationen kommen“, sagte Simon in einer E-Mail gegenüber The Associated Press.
Er sagte, dass der Wortlaut der spanischen Verfassung zum Ausnahmezustand entweder eine strenge oder eine offenere Lesart unterstütze. „Diese Art von Rechtskonflikt würde es auch dann nicht geben, wenn die wichtigsten politischen Kräfte das Gemeinwohl verfolgten“.
___
Verfolgen Sie die gesamte Berichterstattung von AP über die Coronavirus-Pandemie unter https://apnews.com/hub/coronavirus-pandemic
„Wütend bescheidener Problemlöser. Speckanwalt. Freiberuflicher Popkultur-Liebhaber. Amateur-Zombieaholiker.“