Skisaison: Hier die Reisebeschränkungen für die wichtigsten Wintersportziele in Europa
Es mag Hochsaison sein, aber da Omicron-Fälle ihren Höhepunkt in ganz Europa erreichen, wurden die Reisebeschränkungen in vielen der Top-Wintersportziele verschärft.
Mit einer anderen Saison unter COVID-19-EinschränkungenEs kann schwierig sein, einen Ausflug auf die Piste bei sich ändernden Regeln und Vorschriften zu planen.
Deshalb haben wir alles Wissenswerte über einige der beliebtesten Skigebiete Europas zusammengestellt.
Österreich
Österreichs Tourismusminister fasste die Reisebeschränkungen zuvor als „strenge Regeln und einen sicheren Winter“ zusammen, doch mit der Verbreitung der Omicron-Variante hat sich in den letzten Wochen die Lage verschärft.
Skifahrer, die in das Land reisen möchten, müssen einen vollständigen Impfschutz oder eine Genesung sowie einen Hit-Booster oder einen negativen PCR-Test nachweisen. Für Länder auf der österreichischen Liste der Virustypen gelten andere Regeln, darunter das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Dänemark und Norwegen.
Die vollständige Liste und Details zu weiteren Einschränkungen finden Sie hier Hier.
Nach Ihrer Ankunft gilt in Österreich die 2G-Regel für die Nutzung der Seilbahnen und sonstigen Einrichtungen. Es steht für Impfung oder Genesung, was bedeutet, dass Sie eine vollständige Impfung nachweisen müssen, um sich von COVID-19 zu erholen. Ein negativer Test wird nicht akzeptiert, es sei denn, Sie haben einen offiziellen Nachweis über die Befreiung von der Impfung.
Kinder unter 12 Jahren sind von der 2G-Pflicht befreit und Jugendliche ab 12 Jahren können einen Impfausweis vorlegen oder sich für eine „Ninja Vacation Card“ anmelden. Dieses System ermöglicht es ihnen, Orte stattdessen mit negativen Tests zu betreten. Weitere Details finden Sie Hier.
Seit Ende Dezember sind auch Après-Ski-Lokale geschlossen und Restaurants haben eine Ausgangssperre bis 22 Uhr verhängt. Auch hierzulande besteht Maskenpflicht in Seilbahnen und anderen geschlossenen Räumen.
Es lohnt sich, die individuellen Einschränkungen des Reiselandes zu prüfen, da diese möglicherweise strengere Anforderungen stellen als die für ganz Österreich gelten. In Wien zum Beispiel besteht Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren.
Frankreich
Derzeit können nicht geimpfte Reisende aus Ländern auf der roten und orangen Liste Frankreichs nur aus einer begrenzten Anzahl grundlegender Gründe in das Land einreisen. Menschen aus Großbritannien, geimpft oder nicht, Es ist nicht möglich, als Touristen nach Frankreich zu reisen Doch es gab Hinweise von Seiten der Regierung, dass diese Regeln bald gelockert werden könnten.
Wenn Sie in diesem Land in ein Skigebiet fahren können, ist auch für den Zugang zu Einrichtungen wie Skiliften, Bars, Cafés und Restaurants eine Gesundheitskarte erforderlich. Sie müssen nachweisen, dass Sie vollständig geimpft sind, sich kürzlich von COVID-19 erholt haben oder in den letzten 24 Stunden einen negativen PCR- oder Antigentest hatten.
Dies gilt für alle Personen über 12 Jahren und wird bald einen Impfstoff bestehen, was bedeutet, dass negative Tests nicht akzeptiert werden.
Beim Anstehen an Skiliften und geschlossenen Seilbahnen besteht Maskenpflicht – nicht jedoch, wenn Sie einen offenen Sessellift nehmen oder aktiv auf der Piste fahren. Medizinische Ausnahmen gibt es nicht, und wer keine Maske trägt, dem droht eine Geldstrafe von 135 Euro.
Überprüfen Sie jedoch das Resort, das Sie besuchen möchten, da einige lokale Behörden strengere Regeln eingeführt haben, einschließlich des Tragens von Masken im Freien.
Deutschland
Die Reisebeschränkungen für die Einreise nach Deutschland sind aufgrund der Verbreitung der Omicron-Variante relativ streng. Alle Teilnehmer über 12 Jahre müssen eine Impfung, Genesung oder einen negativen PCR-Test nachweisen.
Reisen sind aus EU- und Schengen-Staaten möglich. Für Personen, die von außerhalb dieser Region kommen, können die Regeln variieren, je nachdem, ob Ihr Land auf der „sicheren“ Liste steht.
Einige Skigebiete in Deutschland haben geöffnet, aber an vielen Orten gelten strenge Regeln.
Ähnlich wie in Österreich gilt die aufgepfropfte oder wiederhergestellte 2G-Regel für viele Indoor-Locations, darunter Restaurants, Bars und Freizeiteinrichtungen. Aus Kommentaren der Bundesregierung geht hervor, dass diese ab dem 15. Januar voraussichtlich verschärft wird, um 2G+ einzuführen, was bedeutet, dass Sie auch einen negativen COVID-Test vorlegen müssen.
Die Anforderungen können je nach Bundesland variieren, jedoch gibt es in Bayern bereits 2G+-Regeln und in einigen Regionen sind Skigebiete geschlossen. Daher ist es am besten, zu überprüfen, was in dem Resort passiert, in das Sie reisen möchten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Italien
Für die Einreise nach Italien müssen Skifahrer eine Impfung oder Genesung sowie einen negativen PCR-Test innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft oder einen Antigentest innerhalb von 24 Stunden nachweisen.
Die italienische Regierung hat gerade neue Regeln für Skigebiete eingeführt, nachdem die Fälle Ende letzten Jahres gestiegen waren. Bisher ermöglicht Ihnen der Grüne Pass, den Sie mit negativem COVID-Test erhalten, Zugang zu Pisten in weißen oder gelben Gefahrenzonen.
Aber ab dem 10. Januar ist für den Zugang zu den Skipisten im ganzen Land ein sehr grüner Pass erforderlich. Dies gilt für alle Personen über 12 Jahre und bedeutet, dass Sie entweder vollständig geimpft sein müssen oder einen Nachweis der Genesung von dem Virus vorlegen müssen.
Bei der Prüfung Ihrer Skipässe wird auch dieser supergrüne Pass geprüft. Auch auf den Skipisten und überall dort, wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, auch in Warteschlangen im Freien, besteht FFP2- oder medizinische Maskenpflicht.
Supergrüne Korridore werden auch benötigt, um Bars oder Restaurants zu betreten sowie in den Sitzbereichen im Freien zu speisen. Nach der letzten Regeländerung Ungeimpfte Personen können keinen negativen COVID-Test mehr verwenden um diese Orte zu betreten.
Schweiz
Für die Einreise in die Schweiz benötigen Personen über 16 Jahren einen negativen PCR-Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise oder einen Antigen-Schnelltest innerhalb von 24 Stunden. Vier bis sieben Tage nach der Einreise ist ein zweiter Test erforderlich.
Besucher, die geimpft oder vollständig genesen sind, erhalten bei negativem Ergebnis aus irgendeinem Grund Zutritt und müssen keine zusätzlichen Tests durchführen.
Die Regeln für Skigebiete in der ganzen Schweiz wurden bereits im Oktober 2021 veröffentlicht, als die Regierung zustimmte, dass für den Zugang zu den Pisten des Landes kein Zertifikat erforderlich ist.
Für das Betreten von Bars, Restaurants oder anderen Inneneinrichtungen ist ein COVID-Zertifikat erforderlich, aus dem hervorgeht, ob Sie die Impfung erhalten, genesen oder negativ getestet haben.
Sie brauchen keinen, wenn Sie nur auf den Sitzgelegenheiten im Freien essen möchten.
Bei Seilbahnen oder Seilbahnen besteht Maskenpflicht, und einige Resorts schränken ihre Kapazitäten ein, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Einzelne Resorts können den Reisenden auch andere Einschränkungen auferlegen, die sie für notwendig erachten.
Informieren Sie sich also, bevor Sie zu einem Skiurlaub aufbrechen – insbesondere, wenn Ihr Endziel an der Grenze zu einem anderen Land liegt, in dem möglicherweise strengere Beschränkungen gelten.
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