Schweizer Regierungsbehörde gewinnt seltenen Markenfall vor indischem Gericht
Ein indischer Bekleidungshersteller beabsichtigt, auf seinen Produkten ein Logo zu verwenden, das ein weisses Kreuz auf schwarzem Grund mit dem Schriftzug «Swiss Military» zeigt. Die Trademark Registry hatte die Vertretung im Juli freigegeben, was Armasuisse vor den Delhi High Court führte.
Der Anwalt des Schweizerischen Beschaffungsamtes sagte dem Gericht, Armasuisse habe zwar keine Einwände gegen die Verwendung des weissen Kreuzes auf schwarzem Grund, könne aber mit der Formulierung missverstanden werden, die auf die Schweizer Herkunft des Produkts hinweise. Die Agentur widersetzte sich auch der Verwendung eines weißen Kreuzes auf rotem Grund, ähnlich der Schweizer Flagge.
Das Gericht akzeptierte die Position der Armasuisse und hielt das Logo für nicht markenfähig. Bei Verwendung können Käufer davon ausgehen, dass die Waren aus der Schweiz stammen, und könnten sie für die Registrierung nach indischen Gesetzen, die falsche Marken verbieten, unzulässig machen, urteilte das Gericht.
In seinem Schreiben sagte das Gericht: „Wenn Personen außerhalb Indiens beispielsweise Rucksäcke mit der Aufschrift ‚Indian Air Force‘ sehen würden, ist es meiner Meinung nach klar, dass sie einen Zusammenhang mit dem Arrangement der indischen Luftwaffe vermuten würden.
„Böser Kaffee-Nerd. Analyst. Unheilbarer Speckpraktiker. Totaler Twitter-Fan. Typischer Essensliebhaber.“