Schweizer erlauben einfachen legalen Geschlechtsumwandlung

Schweizer erlauben einfachen legalen Geschlechtsumwandlung

Schweiz

Kontrollstelle

Personen in der Schweiz können ab dem 1. Januar 2022 das Geschlecht durch den Besuch eines Standesamtes legal ändern. Damit steht das Land an der Spitze der Geschlechteridentifikationsbewegung in Europa.

Die Schweiz ist neben Irland, Belgien, Portugal und Norwegen eines der wenigen Länder auf dem Kontinent, das es einer Person erlaubt, ihr Geschlecht ohne Hormonbehandlung, medizinische Diagnose, weitere Untersuchungen oder bürokratische Schritte legal zu ändern.

Nach der Neuregelung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches können Personen ab 16 Jahren, die nicht unter Vormundschaft stehen, ihren gesetzlichen Namen und ihren Namen per Selbstauskunft beim Zivilstandsamt ändern.

Jüngere Personen und Personen, die unter Erwachsenenschutz stehen, benötigen die Zustimmung der Eltern.

Dies stellt eine Abkehr von den aktuellen regional definierten Standards in der Schweiz dar.

Einige Kantone, die teilautonome Regionen der föderalen Schweiz sind, verlangen eine Hormontherapie oder eine anatomische Transformation, um das Geschlecht legal zu ändern.

Bei einer Namensänderung kann der Nachweis verlangt werden, dass der neue Name bereits seit mehreren Jahren formlos geführt wird.

Die seit langem als sozialkonservativ bekannte Schweiz hat im September als eines der letzten Länder in Westeuropa für die Legalisierung der Zivilehe und des Rechts auf Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt.

Mit diesen neuen Regeln schließt sich die Schweiz nur zwanzig Ländern weltweit an, die darauf abzielen, die Geschlechtsauswahl von medizinischen Verfahren zu trennen.

Darüber hinaus hat die US-Regierung nach Angaben der South Atlantic News Agency zuvor angekündigt, die Kosten für eine Operation zur Geschlechtsumwandlung für Veteranen zu übernehmen, die sich einer solchen Behandlung unterziehen möchten. Bisher wurden nur Hormontherapie und psychologische Dienste angeboten.

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