Schweiz: Revision der Versicherungsaufsichtsgesetze
Die Überarbeitungen werden Versicherungsunternehmen, Rückversicherer und Versicherungsmakler, einschließlich Banken und Vermögensverwalter, die als Versicherungsmakler tätig sind, erheblich betreffen.
Knapp
Die Schweiz überprüft und aktualisiert ihre Versicherungsaufsichtsgesetze, d. h. das Bundesgesetz über die Aufsicht über die Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)) und die entsprechende Verordnung (Versicherungsaufsichtsverordnung (AVO)), umfassend. Das neue Gesetz wird voraussichtlich am 1. Juli 2023 oder 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es wird ein neues risikobasiertes Aufsichtssystem einführen, das eine maßgeschneiderte Aufsicht ermöglicht. Für Versicherungsunternehmen nur mit professionellen Versicherungsnehmern, für kleine und neue erstklassige Versicherungsunternehmen sowie für Rückversicherer und Captives gelten erhebliche Befreiungen von der Aufsicht oder können von einer Aufsichtsbehörde beantragt werden. Auf der anderen Seite werden Versicherungsmakler einer strengeren Regulierung unterliegen. Solvabilitätsbestimmungen werden geringfügig aktualisiert. Die neuen Bestimmungen werden ein Restrukturierungsgesetz für Versicherungsunternehmen in Zahlungsschwierigkeiten und einen neuen Rahmen für Spezialversicherungsunternehmen einführen.
Empfohlenes Vorgehen
Während das derzeitige Aufsichtssystem nur zwischen Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen unterscheidet, erlaubt das neue Gesetz eine Diskriminierung auf der Grundlage der spezifischen Risiken, die ein Versicherungsunternehmen trägt, unter Berücksichtigung seiner Geschäftsfelder, seines Kundenstamms und seiner Größe. Für kleine Versicherer, Rückversicherer und Versicherer mit ausschließlich professionellen Versicherungsnehmern gelten weniger strenge Aufsichtsregeln. Daher wird Unternehmen empfohlen, ihre Geschäftstätigkeit zu überprüfen, um ein angemessenes Aufsichtssystem zu beantragen. Versicherungsmakler, darunter auch Banken und Vermögensverwalter mit Vermittlungspolicen, müssen sich den neuen Anforderungen anpassen, insbesondere in Bezug auf Corporate Compliance, juristische Ausbildung und Spezialisierung. Uneingeschränkte Makler müssen ihre Registrierung beim Administrator ändern. Für anspruchsberechtigte Lebensversicherungspolicen gelten neue Dokumentations- und Verteilungsregeln, einschließlich der Anforderungen an grundlegende Informationsdokumente und die Anwendung von Fitnesstests.
ausführlicher
Das geänderte Gesetz ist der jüngste Teil einer vollständigen Überprüfung der Schweizer Finanzmarktgesetze, die 2007 mit der Einführung des Schweizer Finanzaufsichtsgesetzes begann. Es wird neue Möglichkeiten bieten, insbesondere für neue Marktteilnehmer, Versicherungsunternehmen und andere Unternehmen mit innovativem Geschäftsmodell, kleine Transportunternehmen und Transportunternehmen mit ausschließlich professionellen Versicherungsnehmern. Die Vermittlung von Versicherungspolicen beim Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen wird bis zu einer Prämienhöhe von 600 Franken pro Jahr von der Aufsicht ausgenommen. Versicherungsunternehmen werden mehr Flexibilität haben, sich an versicherungsbezogenen Geschäften und deren Investitionen zu beteiligen.
Auf der anderen Seite werden Versicherungsmakler mit neuen Anforderungen an Compliance, Registrierung, Offenlegung und juristische Ausbildung konfrontiert. Sie werden ihr Geschäftsmodell fokussieren müssen, insbesondere bei der Entscheidung, ob sie als eingeschränkter oder uneingeschränkter Makler auftreten. Für förderfähige Lebensversicherungsverträge, d. h. für Lebensversicherungsverträge, die ein Risikoelement enthalten, das für die meisten modernen Lebensversicherungspolicen gilt, gelten Sonderregeln, einschließlich der Anforderungen an die Eignungsprüfung. Provisionszahlungen und recycelte Zahlungen werden weiter reguliert, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Für klamme Versicherer erhält die Schweizer Aufsicht flexiblere Instrumente, um eine mögliche Insolvenzerklärung zu vermeiden, einschließlich des Rechts, Versicherungsverträge zu ändern oder Policen an Dritte zu übertragen. Versicherungszweckgesellschaften, d. h. Unternehmen, die Risiken durch die Ausgabe von versicherungsbezogenen Wertpapieren auf den Kapitalmarkt übertragen, werden reguliert.
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