Schweiz: Neues Kinogesetz besteuert Netflix & Co.

Schweiz: Neues Kinogesetz besteuert Netflix & Co.

Künftig müssen Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+ vier Prozent ihres Schweizer Gesamteinkommens in die lokale Filmindustrie investieren. Die Initiative kam von der Schweizer Regierung, dem Bundesrat, der ein revidiertes Kinogesetz vorgeschlagen hatte. Demnach müssen alle Dienstleister, die Filme und Serien zeigen, auch in die Produktionen von Schweizer Filmschaffenden investieren. Mehrere europäische Länder haben bereits vergleichbare Regelungen erlassen; In einigen Ländern ist das Investitionsengagement deutlich höher, beispielsweise bündelt Italien 20 Prozent und Frankreich sogar 25 Prozent.

Auch heute noch sind private Schweizer Fernsehsender, die stark an Filmen und Serien beteiligt sind, verpflichtet, finanzielle Beiträge an die lokale Filmwirtschaft zu leisten. Gemäss dem verabschiedeten revidierten Filmgesetz müssen sie zudem vier Prozent des Gesamtumsatzes künftiger Schweizer Film- und Serienproduktionen bezahlen, was die privaten TV-Sender nach eigenen Angaben einem «verheerenden» finanziellen Druck aussetzen wird. . Das Gesetz sieht vor, dass Medienunternehmen den Kauf oder die Produktion von benötigten Schweizer Serien und Filmen als Aufwand erstatten können. Ausländische Sender mit Schweizer Werbefenstern müssen bald einen ebenso grossen Beitrag investieren.

Als nicht-kommerzieller öffentlich-rechtlicher Sender bleibt der Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR die sogenannte „Lex Netflix“ erspart. Allerdings muss sie bereits jetzt mehr als 30 Millionen Franken (gut 27 Millionen Euro) jährlich in Beiträge zur Schweizer Produktion investieren. Alternativ zu den erforderlichen Investitionen können Schweizer Privat- und Rundfunkanstalten eine Gebühr an das Bundesamt für Kultur (BAK) entrichten. Diese Ersatzsteuer wird laut der Nachrichtenagentur Keystone SDA fällig, wenn die Anlageverpflichtung im Durchschnitt innerhalb von vier Jahren nicht erfüllt wird. Netflix & Co. wurde ausgezeichnet. Auch Programmieranforderungen im neuen Gesetz. Künftig müssen laut SDA 30 Prozent aller Filme europäische Produktionen sein.

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Dem Kinogesetz ging ein langwieriges parlamentarisches Verfahren voraus. Die Gesetzesrevision wurde am Donnerstag zum zweiten Mal in der Nationalversammlung diskutiert. Ein Jahr zuvor hatte er für eine Investitionszusage von nur 1 % gestimmt. Später forderte der Ständerat jedoch vier Prozent. Die grosse Kammer des Schweizer Parlaments folgt nun dem Bundes- und dem Ständerat. Die Nationalversammlung hat es nun geschafft, die grössten Differenzen mit dem Ständerat beizulegen. Der neue Filmkanon wird nun in den kleinen Raum zurückgebracht, um einige der Unterschiede detailliert darzustellen.

Auch wenn die jüngsten Kontroversen dort gelöst werden können, bleibt ein Problem: Das Schweizer Stimmvolk darf irgendwann über das Gesetz des Films entscheiden, da Jugendorganisationen in den bürgerlichen Parteien bereits vor der Debatte im Nationalversammlung, wenn sie eine Investitionszusage von vier Prozent abziehen sollte. Sie finden eine „Sondersteuer“ von einem Prozent ausreichend und befürchten, dass nur die Verbraucher und vor allem die jüngere Generation eine höhere Steuer mit höheren Abo-Tarifen finanzieren müssen. Wie sie am Donnerstag auf Twitter mitteilten, hat nun die Unterschriftensammlung für das Referendum begonnen. Unterstützung bekommen sie von der Piratenpartei.


(BMI)

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