Schweiz lockert Einreisebeschränkungen für vollständig geimpfte Inder

Schweiz lockert Einreisebeschränkungen für vollständig geimpfte Inder

Die Schweizer Regierung hat angekündigt, dass Covid-Zertifikate als Belege zugelassen werden. (Vertreter)

Zürich:

Da die Schweiz die Beschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 ab dem 26. Juni lockert, hat der Bundesrat für öffentliche Gesundheit der Regierung informiert, dass Personen aus Ländern mit einer besorgniserregenden Variable wie Indien, die geimpft wurden oder sich von COVID-19 erholt haben, von COVID-19 betroffen sind Einreisen ohne Negativtest oder Quarantäne erlaubt, so die Nachrichtenagentur ANI.

Personen, die aus einem Land mit einem anderen besorgniserregenden Virus einreisen, werden jedoch eingelassen, solange sichergestellt ist, dass die Impfung einen guten Schutz bietet. Der Bundesrat sagte, dass diejenigen, die nicht geimpft sind und sich nicht erholt haben, einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorlegen und sich bei der Einreise in Quarantäne begeben müssen.

Dies bedeutet, dass Personen, die geimpft oder genesen sind, auch bei Reisen aus Ländern, in denen die Delta-Variante verbreitet ist, keinen negativen Test vorlegen müssen und bei der Einreise keine Quarantäne durchführen müssen.

„Die in der Schweiz eingesetzten Impfstoffe sind etwas weniger wirksam gegen die Delta-Variante und bieten daher immer noch ein sehr hohes Schutzniveau“, sagte der Rat, wie die Nachrichtenagentur ANI mitteilte.

Die Schweizer Regierung hat zudem angekündigt, dass Covid-Zertifikate als Nachweise bei internationalen Reise- und Bewerbungsfeldern im Land zugelassen werden.

In einem FAQ sagte der Bundesrat für Gesundheit der Schweiz: „Ab dem 1. Juli geht der Bund davon aus, dass jeder, der ein Covid-Zertifikat wünscht, es bekommt. Ab diesem Datum sind nur noch Covid-Zertifikate als Nachweise für Bereiche erlaubt.“ Dies gilt für Fälle, die das COVID-19-Sonderstatusgesetz vorsieht, zum Beispiel Veranstaltungen, Kinos, Theater und Restaurants, wenn sie die Einreise auf Geimpfte, negativ getestete oder genesene Personen beschränken möchten.“

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„Bei internationalen Reisen und im Rahmen der Kontaktquarantäne können weiterhin alternative Nachweise vorgelegt werden“, fügte sie hinzu. Darüber hinaus kann auch Kindern ein Covid-Test- oder Rückerstattungszertifikat ausgestellt und Zertifikate aller Familienmitglieder in einem einzigen Antrag gespeichert werden, so der Rat, wie die Nachrichtenagentur ANI mitteilte.

Eine Covid-Zertifizierung ermöglicht es Personen, bestimmte Aktivitäten wieder aufzunehmen, und dient als Nachweis, dass die Person entweder vor dem Virus geschützt ist oder wahrscheinlich nicht ansteckend ist.

Gemäss Aktionslinie des Bundesrates Alltagssituationen wie öffentlicher Verkehr, Einzelhandel, Arbeitsplätze und Ausbildungsstätten, in denen der Einsatz der Covid-Zertifizierung im Erlass nicht vorgesehen ist.

Zu den Umgebungen, in denen eine Zertifizierung erforderlich ist, gehören der internationale Personenverkehr, Großveranstaltungen und Nachtclubs für Tanzveranstaltungen.

Der Bundesrat hat am 23. Juni beschlossen, die Einreisebestimmungen der Schweiz ab Samstag zu lockern, nachdem die Neuinfektionen zurückgegangen sind, wie die Nachrichtenagentur ANI berichtet. Personen, die aus dem Schengen-Raum einreisen, müssen nicht mehr unter Quarantäne. Der Rat teilte mit, dass es nun wieder Bürgerinnen und Bürgern aus Ländern wie den USA, Albanien oder Serbien möglich sei, in die Schweiz einzureisen.

In der Schweiz werden derweil die Auflagen für das Arbeiten von zu Hause aus und das Tragen von Masken im Freien aufgehoben und Restaurants dürfen wieder so viele Menschen zusammen beherbergen, wie sie möchten. Großveranstaltungen mit COVID-19-Testimonials sind ohne Einschränkungen der Kapazität oder der Teilnehmerzahl erlaubt.

Der Bundesrat sagte: «Die Fallzahlen und Krankenhauseinweisungen aufgrund von COVID-19 gehen weiter stark zurück. Zudem wird bis Ende des Monats etwa die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung vollständig geimpft sein. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten.»

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Geschäfte, Freizeit- und Sporteinrichtungen können ihre verfügbaren Kapazitäten voll ausschöpfen. Wasserparks dürfen wieder öffnen. Für Veranstaltungen und Orte, an denen kein Covid-Zertifikat erforderlich ist, gelten jedoch zwei Drittel Kapazitätsbeschränkungen.

Die Regel für Veranstaltungen, die kein Covid-Zertifikat erfordern, sieht vor, dass bis zu 1.000 Personen eine Veranstaltung im Innen- oder Außenbereich besuchen und bis zu zwei Drittel der Kapazität des Veranstaltungsortes genutzt werden können.

Es gelten weiterhin Beschränkungen für Sonderveranstaltungen, d. h. nicht mehr als 30 Personen im Innenbereich und 50 Personen im Freien.

(Mit Ausnahme der Überschrift wurde diese Geschichte nicht von der NDTV-Crew bearbeitet und wird über einen syndizierten Feed veröffentlicht.)

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