Schweiz: Impfpässe aus einem Drittland zum Betreten von Restaurants nicht anerkannt, Reisende müssen den Test alle 3 Tage ablegen

Schweiz: Impfpässe aus einem Drittland zum Betreten von Restaurants nicht anerkannt, Reisende müssen den Test alle 3 Tage ablegen

Ab Montag, 13. September, ist der Besitz eines COVID-19-Passes für alle in der Schweiz verpflichtend, um Innenräume wie Restaurants, Cafeterien etc.

Die Anforderung eines solchen Dokuments erstreckt sich auch auf Touristen, die das Land aus irgendeinem Grund besuchen. Wenn sie jedoch in Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums geimpft wurden, werden ihre Impfbescheinigungen nicht akzeptiert. Stattdessen müssen diese Reisenden alle drei Tage auf COVID-19 getestet werden.

Dieses Problem hat der Schweizer Tourismus (ST) aufgeworfen, eine nationale Marketingorganisation, die die Schweiz weltweit als attraktives und vielfältiges Reiseziel bewirbt. Reisende aus anderen Ländern benötigen laut ST bereits für den Zutritt zum Restaurantbereich ihres Hotels ein COVID-19-Zertifikat.

Beim Essen in einem Restaurant (Hotel) müssen sich geimpfte Gäste aus Drittstaaten, die legal mit Impfpass eingereist sind, alle drei Tage untersuchen lassen. Die Organisation sagt über das Vorgehen der Schweizer Behörden

Es stellt auch fest, dass Gäste aus Großbritannien, Nordamerika, Brasilien, Südostasien und Golfstaaten besonders auf dieses Problem stoßen werden, berichtet SchengenVisaInfo.com.

Die Branche ist je nach Tourismusregion und Leistungsträger unterschiedlich stark betroffenSie stellt auch fest und versichert den Reisenden, dass sie – die Schweizerische Tourismusbehörde (ST) – hart daran arbeitet, diesbezüglich eine sofortige Lösung zu finden.

Derzeit haben Reisende in der Schweiz Anspruch auf kostenlose COVID-19-Schnelltests, jedoch nur bis zum 30. September.

Am 9. September berichtete SchengenVisaInfo.com, dass aufgrund eines Beschlusses des Schweizerischen Bundesrates ab dem 13. September die COVID-19-Zertifizierungspflicht für alle Personen über 16 Jahren gilt, die Zugang zum Inneren wünschen, einschließlich It Restaurants, Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen und viele andere Bereiche.

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Die Massnahme soll bis zum 24. Januar 2022 in Kraft bleiben, wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe von 92 Euro (100 Franken).

Viele EU-Länder verlangen von Bürgern und Besuchern im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus in ihren Hoheitsgebieten das Mitführen solcher Dokumente, um das Landesinnere zu erreichen.

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