Schweiz: Für künstliche Intelligenz gilt das Schweizer Datenschutzrecht
Knapp
Die zentrale Botschaft des Kommissars ist, dass das Schweizer Datenschutzrecht technologieneutral ausgestaltet ist und daher auch direkt für die KI-gestützte Datenverarbeitung gilt.
- Der Kommissar weist Hersteller und Anbieter von KI-Anwendungen auf die gesetzliche Verpflichtung hin, den Betroffenen, deren Daten verarbeitet werden, bereits in der Entwicklungs- und Planungsphase ein möglichst hohes Maß an digitaler Selbstbestimmung zu gewährleisten.
- Hersteller und Anbieter von KI-Anwendungen müssen Zweck, Funktion und Datenquellen der KI-basierten Verarbeitung transparent machen.
- Bei intelligenten Sprachmodellen, die direkt mit Nutzern kommunizieren, haben Nutzer einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, ob sie mit einem Gerät sprechen und ob die von ihnen eingegebenen Daten zur Verbesserung selbstlernender Programme oder für andere Zwecke verarbeitet werden.
- Eine risikoreiche KI-gestützte Datenverarbeitung ist nach schweizerischem Datenschutzrecht grundsätzlich zulässig, erfordert jedoch angemessene Massnahmen zum Schutz potenziell betroffener Personen.
- Apps, die darauf abzielen, die Privatsphäre und die digitale Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sind nach schweizerischem Datenschutzrecht verboten. Gemeint ist insbesondere die in autoritären Staaten zu beobachtende KI-basierte Datenverarbeitung, etwa eine umfassende Gesichtserkennung in Echtzeit.
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