Schweiz: Die Zahl der Inhaber von Grenzübertrittsbewilligungen erreichte im vergangenen Jahr 380.000
Die Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz mit einer Grenzübertrittsbewilligung G ist für den Zeitraum vom vierten Quartal 2021 bis 2022 um 6,1 Prozent auf insgesamt 380’000 gestiegen.
Ihr Anteil an der Erwerbsbevölkerung lag nach Angaben des Bundesamtes für Statistik (BFS) bei 7,3 Prozent, berichtet SchengenVisaInfo.com.
Die schweizerische Arbeitsbewilligung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, sogenannte G-Bewilligung, erlaubt es Personen, die in der Europäischen Union oder einem EFTA-Staat wohnen, in der Schweiz zu arbeiten. Die Bewilligung gilt für fünf Jahre bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis oder einem befristeten Arbeitsverhältnis von mehr als einem Jahr, oder die Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses beträgt weniger als ein Jahr.
Um eine G-Bewilligung zu beantragen, müssen Gesuchstellende ihr Gesuch an die Auswärtigen Dienste des Kantons richten, in dem sie arbeiten wollen.
Die Behörden in der Schweiz haben kontinuierlich Anstrengungen unternommen, um den Reiseprozess für grenzüberschreitende Reisende zu vereinfachen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat im vergangenen Jahr angekündigt, die Online-Stelle der Behörden für Unternehmen, EasyGov.swiss, zu stärken.
Die Schweizer Regierung gab in einer Erklärung an, dass seit dem 24. Mai viele Dienste aktiviert wurden.
Zu den Neuerungen gehörte die Möglichkeit, Bewilligungen für grenzüberschreitende Reisen für EU- und EFTA-Bürger mit den führenden Kantonen Thurgau und Zürich zu bearbeiten.
Es wurde auch bestätigt, dass die föderale Aufsicht über Institutionen Transaktionen wie Jahresberichte über das EasyGov-System einreichen wird.
In der Erklärung heißt es, dass Arbeitgeber, die internationale Arbeitnehmer in der Schweiz einstellen oder einsetzen wollen, verpflichtet sind, die Behörden zu benachrichtigen oder eine Arbeitsbewilligung einzuholen, und betont, dass EasyGov Unternehmen bei der Erstellung dieser Anträge oder Meldungen unterstützt und Dokumente an die zuständigen Behörden übermittelt.
Außerdem wurde der Plan vorgelegt, um in den nächsten Jahren sukzessive weitere Kategorien von Arbeitserlaubnissen elektronisch bearbeiten zu können.
Im August 2021 wurden in 25 Kantonen Meldeverfahren für die Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen sowie anerkannten Flüchtlingen zugelassen.
«Für weitere Pilotkantone, namentlich Aargau, Basel-Stadt und St. Gallen, werden voraussichtlich Ende dieses Jahres oder im Laufe des Jahres 2023 Bewilligungen für grenzüberschreitende Reisen folgen, gefolgt von Bewilligungen für Arbeitnehmer aus Drittstaaten und entsandte Arbeitnehmer (Anbieter aus EU/EFTA-Staaten) 3.) Aussage offenbaren.
In insgesamt 26 Kantonen versucht die Schweizer Regierung zudem, die Registrierung und Bewilligung zu erleichtern.
„Kaffeeliebhaber. Leser. Extremer Zombiefanatiker. Professioneller Alkoholanwalt. Lebenslanger Fernsehliebhaber.“