Reise- und Visainformationen für die Schweiz
Beurteilung der Reise- und Visumspflichten in der Schweiz
Wenn Sie in die Schweiz reisen, entscheiden Ihre Nationalität und die Art der Aktivitäten, denen Sie während Ihrer Reise nachgehen, darüber, ob Sie legal als Geschäftsreisender reisen können oder ob eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Einwanderungsberater beraten, wenn Sie sich über bestimmte Arten von Aktivitäten, die ein Unternehmen oder eine Beschäftigung darstellen, nicht sicher sind.
Auf Geschäftsreise
An welchen Aktivitäten kann ich als Geschäftsbesucher teilnehmen?
Als Geschäftsreisender in der Schweiz können Sie an den unten aufgeführten Aktivitäten teilnehmen. Obwohl diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und auch andere Aktivitäten als Unternehmen betrachtet werden können, können Sie:
- Teilnahme an Geschäftstreffen
- Kauf von Waren zum Verkauf außerhalb des Landes
- Machen Sie einen Rundgang durch eine der Einrichtungen des Unternehmens
- Nehmen Sie an einer Messe oder Seminarkonferenz teil
Wenn ich als Geschäftsreisender qualifiziere, benötige ich ein Visum für die Einreise in die Schweiz?
Bürger der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und mehrerer anderer ausgewählter Länder haben Anspruch auf eine Visumsbefreiung und müssen kein Visum beantragen, um in die Schweiz einzureisen und dort geschäftliche Aktivitäten auszuüben.
Die Schweiz ist Mitglied des Schengen-Raums, einer freien Reisezone, die 29 europäische Länder umfasst. Wenn Ihre Nationalität im Schengen-Raum nicht von der Visumpflicht befreit ist, müssen Sie vor Reiseantritt ein Schengen-C-Visum beantragen. Von der Visumpflicht befreite Staatsbürger sowie Personen, die ein Visum benötigen, dürfen in die Schweiz und in den gesamten Schengen-Raum reisen. Bitte beachten Sie, dass sich Reisende innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Arbeiten in der Schweiz
Für welche Tätigkeiten ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich?
Die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten, egal ob entlohnt oder unentgeltlich, stellen grundsätzlich ein Arbeitsverhältnis nach schweizerischem Recht dar. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und viele weitere berufliche Tätigkeiten gelten in der Schweiz als Erwerbstätigkeit.
- Wirtschaftsprüfung
- Durchführung oder Teilnahme an Schulungen
- Marktangebot
- Berater
Ausländische Staatsangehörige dürfen in bestimmten Fällen unter bestimmten Voraussetzungen kurzfristig bestimmte berufliche Tätigkeiten ausüben, ohne eine Arbeitserlaubnis einzuholen. Vor der Entscheidung über die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Welche Arbeitserlaubnis benötige ich, wenn ich beruflich in die Schweiz reise?
Die Anforderungen an eine Arbeitsbewilligung hängen von Ihren Qualifikationen, der Art und Dauer Ihrer Arbeit und davon ab, ob Ihr Arbeitgeber eine Niederlassung in der Schweiz hat. Die häufigsten Arten von Arbeitsbewilligungen in der Schweiz sind:
- Viermonatige Arbeitserlaubnis (ausgewiesene Kurzarbeitserlaubnis für bis zu vier aufeinanderfolgende Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten)
- 120-Tage-Erlaubnis (Arbeitserlaubnis für kurzfristig eingestellte Personen, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bis zu 120 nicht aufeinanderfolgende Tage arbeiten dürfen)
- L-Bewilligung (kurzfristige Direktbeschäftigung oder zugewiesene Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit von ein bis zwei Jahren)
- B-Bewilligung (langfristige direkte Beschäftigung oder Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis)
- G-Bewilligung (Arbeitserlaubnis für Grenzgänger)
Ist eine Befreiung von der Arbeitserlaubnispflicht möglich?
Einige Kategorien ausländischer Staatsangehöriger sind von der Arbeitserlaubnispflicht befreit, darunter auch diejenigen, denen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gewährt wurde. In diesen Fällen muss vor Reiseantritt eine rechtliche Prüfung eingeholt werden, um die Möglichkeiten einer Befreiung von der Arbeitserlaubnis zu ermitteln.
Was sollte ich wissen?
Zwangsläufig erfordern die rechtlichen und strategischen Überlegungen, die neben der Befreiung von der Visumpflicht und der Berechtigung zur Arbeitserlaubnis die Auswahl eines Visums beeinflussen, eine sorgfältige Abwägung vieler Faktoren. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Einwanderungsanwalt zu konsultieren, bevor Sie Maßnahmen ergreifen.