Rechtzeitiger Bericht über Whistleblower-Schutzsperre in der Schweiz aufgedeckt

Rechtzeitiger Bericht über Whistleblower-Schutzsperre in der Schweiz aufgedeckt

Ein neuer Bericht stellt fest, dass Vergeltungsmaßnahmen, Treueschwüre und ein „Geheimdienstsystem“, das sich aus Geschäfts- und politischen Eliten zusammensetzt, die Freiheit der Menschen in der Schweiz, Korruption sicher zu melden, weiterhin stark einschränken.

„Vertraulichkeitsgesetze, mangelnde Transparenz und mangelnder Schutz von Whistleblowern werden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes als erhebliche Probleme angesehen“, schlussfolgert „Stalemate: Whistleblowing Protection in Switzerland“ der Charles Léopold Mayer Foundation und des Whistleblowing International Network.

„In der Schweiz sind Entlassungen, straf- und zivilrechtliche Sanktionen wegen Verletzung der Vertraulichkeit, Mobbing und Belästigung, Diskriminierung und Druck nur einige der Maßnahmen, die gegen Whistleblower ergriffen werden“, heißt es in dem Bericht.

Obwohl die EU-Länder gerade dabei sind, neue Whistleblower-Gesetze zu verabschieden, bleibt die Schweiz eine Minderheit der europäischen Länder ohne jeglichen Rechtsschutz auf nationaler Ebene. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sagte im Juli, dass sie „sehr besorgtÜber das Fehlen eines Whistleblower-Gesetzes in der Schweiz und andere Antikorruptionsreformen.

„Es gibt strenge Verpflichtungen für Schweizer Arbeitnehmer, ihre Pflichten zur Vertraulichkeit und Loyalität gegenüber ihren Arbeitgebern aufrechtzuerhalten, und es gibt nur wenige, wenn überhaupt, Schutzmaßnahmen für Whistleblowing“, heißt es in dem Bericht der Gruppe.

„In manchen Sektoren wie dem Bankwesen“, fährt sie fort, „bedeuten Vertraulichkeitsgesetze, dass Whistleblower für ihre Offenlegung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können und werden.“ Unter den in der Schweiz Angeklagten sind die Whistleblower Rudolf Elmer von Julius Barr und Herve Falciani von HSBC.

Die Schweizerische Bundesversammlung debattiert dieses Thema seit mindestens 2003, «aber ohne Erfolg». Der Fortschritt kam 2020 ins Stocken, als ein „begrenztes Gesetz“, das die Treueschwüre der Mitarbeiter verwässert hätte, abgelehnt wurde. Unter diesem Eid, so der Bericht, dürfen Mitarbeiter „unter sehr begrenzten Umständen“ kein Fehlverhalten am Arbeitsplatz oder bei Behörden melden. Ebenfalls abgelehnt wurde 2020 ein Gesetzesvorschlag, der darauf abzielt, die Verfolgung von Whistleblowern im Rahmen einer sogenannten „fairen Kultur“ zu beenden.

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Der Bericht wurde im November auf der Grundlage von Informationen erstellt, die Whistleblower, Anwälte, Nichtregierungsorganisationen, Journalisten und Akademiker während eines dreitägigen Besuchs der beiden Gruppen in Bern, Genf und Lausanne gesammelt hatten. WNN Fordern Sie vor der Veröffentlichung eine Vorabkopie des Berichts an.

Unter den wichtigsten Erkenntnissen der Gruppen identifizierten sie „eine bestimmte Art von Schweizer ‚Geheimdienstsystem‘ unter Finanziers, Unternehmen, Richtern und Anwälten“, das viele große Unternehmen nutzen, um ihren Ruf zu schützen, ihre Interessen weltweit voranzutreiben und ihre Geschäftstätigkeit zu schützen.

Diese verworrenen Netzwerke machen es gefährdeten Beamten mit Insider-Beweisen für Korruption schwer, unabhängige Unterstützung zu finden, heißt es in dem Bericht, oder sich auf „die normalen Instrumente der Rechenschaftspflicht zu verlassen, auf die sich Menschen in anderen Teilen der Welt verlassen“.

Vorerst besteht Hoffnung auf Fortschritte in Form lokaler Initiativen. Im Januar 2022 verabschiedete die Stadt Genf ein Gesetz zum Schutz von Amtsträgern, zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und zur Ermöglichung anonymer Meldungen. Mehrere Kantone haben einige Massnahmen erlassen, darunter Basel-Stadt sowie Städte wie Bern, Winterthur und Zürich.

Als Rückschritt für die Meinungsfreiheit weist der Bericht der Gruppe jedoch auf eine Änderung des Schweizer Bankengesetzes aus dem Jahr 2015 hin, nach der Journalisten bis zu drei Jahre inhaftiert werden können, wenn sie durchgesickerte Informationen veröffentlichen – „selbst wenn das öffentliche Interesse an den Informationen besteht ist offensichtlich.“ Die Gruppen sagten, dass die Einschränkung der Medienfreiheit besonders problematisch sei, weil „es nur wenige andere Möglichkeiten für die Öffentlichkeit gibt, etwas über Fehlverhalten zu erfahren“.

Zur entscheidenden Frage der öffentlichen Wahrnehmung und kulturellen Akzeptanz machten die Gruppen eine weitere wichtige Erkenntnis: «In der Schweiz besteht die Tendenz, darauf zu warten, dass idealistische Whistleblower die Öffentlichkeit davon überzeugen, dass sie Whistleblower generell unterstützen können.» Diese Belastung, sagten sie, zwinge Whistleblower, „zu zeigen, dass sie Unterstützung verdienen, anstatt sich auf den allgemeinen Wert der Substanz ihrer Bedenken zu konzentrieren“.

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