Open Call: Schweizer Kunststipendien

Open Call: Schweizer Kunststipendien

Einreichungsrichtlinien

Bewerbungen können das ganze Jahr über eingereicht werden. Die Bewerbungsfristen richten sich nach der Höhe des Stipendiums (siehe Bewerbungsfristen unten). Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach den Reise-, Transport- und Unterbringungskosten des Projekts. In jedem Fall müssen Anträge mindestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Projekte mit einem Partner oder Standort in der Schweiz eingereicht werden.

Im Rahmen des Continuing Grants Program gibt es zwei Arten der Förderung:

  • Projektbasierte Finanzierung (weniger als 15.000 Schweizer Franken [$17 000]): Es gibt drei Fristen für Einreichungen im Zusammenhang mit dem Projekt (siehe Fristen für Einreichungen unten). Bei mehreren Gesuchen beträgt der maximale Jahresbeitrag pro Gesuchstellerin oder Gesuchsteller 20.000 Franken.
  • Programm- oder Schwerpunktförderung (weniger als CHF 25’000, alle Disziplinen ausser Film*): Mit der Programm- oder Schwerpunktförderung werden saisonale/jährliche Festivals oder Programme unterstützt, die mehrere Shows mit Künstlern aus der Liste des Südkulturfonds planen Geeignete Länder. Programm- oder Schwerpunktanträge werden einmal jährlich bekannt gegeben und von einem interdisziplinären Gremium begutachtet. Der Südkulturfonds vergibt maximal fünf Programmstipendien pro Jahr.

Förderbedingungen bzw. Priorität des Programms:

  • Der maximale Förderbeitrag beträgt CHF 24’999.
  • Mindestens sechs Auftritte mit Künstlern aus der Liste der förderfähigen Länder des Südkulturfonds (Schwerpunktländer haben Vorrang).
  • Programm- oder Prioritätsanträge können pro Antragsteller nur einmal alle zwei Jahre unterstützt werden.
  • Sofern eine Schwerpunkt- oder Programmförderung vorliegt, kann im entsprechenden Jahr kein weiterer Antrag für das Projekt gestellt werden.
  • * Filmfestivals sind von diesen Bedingungen ausgenommen. Dreimal pro Jahr können filmbezogene Gesuche über CHF 25’000.- eingereicht werden.

Das laufende Förderprogramm unterstützt:

  • Aufführungen, Ausstellungen und Kunstveranstaltungen in Schweizer Spielstätten.
  • Künstlertourneen mit mindestens zwei bestätigten Shows in der Schweiz und/oder im angrenzenden Ausland.
  • Aufführungen von Alben, Theaterstücken und Tänzen an mindestens zwei verschiedenen und bestätigten Aufführungsorten in der Schweiz und/oder im angrenzenden Europa.
  • Aufenthalte von mindestens drei Wochen und höchstens drei Monaten. Residenzen beinhalten ein künstlerisches Schaffen in der Schweiz und werden von einem Gastgeber (Wohnort, Veranstaltungsort, Verlag etc.) begleitet. Die Residenz beinhaltet auch einen Moment der öffentlichen Präsentation des/der Künstler(s) und ihrer Arbeit vor einem interessierten Publikum in der Schweiz.
  • Literarische Übersetzung in eine der Schweizer Landessprachen.
  • Sur- und Übersetzung von Shows und Performances in der Schweiz.
  • Filmreihen und Festivals, bei denen Filmemacher im Rahmenprogramm mitwirken. Filmfestivals können Projektbeiträge ab CHF 25’000 einreichen.
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Das Continuing Scholarship Program unterstützt nicht:

  • Werbe- und Wohltätigkeitsveranstaltungen.
  • Filmproduktionen.
  • Infrastruktur und Ausrüstung.
  • Projekte im Kontext von Bildung und Ausbildung.
  • Anfragen aus der Amateurkulturszene.
  • Bewerbungen, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden.
  • Projekte, die sich bereits in der Umsetzung oder Fertigstellung befinden und Projekte, die nicht ausreichend eigenfinanziert sind und/oder über keinen schlüssigen Finanzierungsplan verfügen.
  • Förderanträge für Projekte oder Teile davon, die bereits von anderen Bundesbehörden gefördert werden.

Bewerbungsvoraussetzungen und Prioritäten

Der Antrag muss Folgendes enthalten:

  • Beschreibung der Projektidee und Umsetzungsplan.
  • Angaben zu den beteiligten Personen und Institutionen.
  • Projektstart.
  • Ausgeglichener Haushalt und kohärenter Finanzierungsplan.
  • Der erforderliche Betrag muss als nachvollziehbarer Fehlbetrag deutlich ausgewiesen werden.

Der Südkulturfonds räumt Projekten Vorrang ein:

  • Mit Künstlern, die in folgenden Ländern und Regionen leben und arbeiten: a) Schwerpunktländer, d. h. Partnerländer der Schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, b) andere entwicklungshilfeberechtigte Länder und Regionen. Bitte beachten Sie die Liste der Südkulturfonds Geeignete Länder.
  • Mit Künstlern, die am Anfang ihrer künstlerischen Karriere stehen (von zwei bis 10 Jahren).
  • Mit Künstlern, die mehr als zwei Shows in der Schweiz oder im angrenzenden Ausland durchgeführt haben.
  • Von hoher künstlerischer Qualität und Originalität.
  • Die nach professionellen Standards durchgeführt werden.
  • Die von verschiedenen Förderinstitutionen (Gemeinden, Kantone und Stiftungen) unterstützt werden.
  • mit einem überzeugenden Vertriebs-/Veröffentlichungs- und/oder Werbekonzept.
  • Dies zeigt ein gleichberechtigtes Miteinander aller Projektbeteiligten auf Augenhöhe.
  • die verschiedene Disziplinen vereinen (Transdisziplinen).
  • die Chancengleichheit und Vielfalt (z. B. Geschlecht) anstreben.

Bei der Bewertung der Anträge legen die Experten des Südkulturfonds Wert auf einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Einsatz der Fördermittel.

Einreichungstermine

Anträge müssen mindestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Verspätete oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

  • Projektbeiträge im Betrag von weniger als 5’000 Franken: spätestens vier Wochen vor Projektbeginn.
  • Projektbeiträge unter CHF 15’000: 31. Januar, 31. Mai, 15. November.
  • Programm-/Prioritätsbeiträge bis CHF 25’000: 31. Januar.
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*Beiträge zum Film: 31. Januar, 31. Mai, 15. November

*Anträge für Filme mit einem Wert von mehr als 30.000 Schweizer Franken müssen mindestens zwei Monate vor Projektbeginn und nur in Absprache mit eingereicht werden com. artlink.

Interessierte Künstler müssen sich anmelden oder registrieren Hier bewerben.

Sehen Sie sich den ursprünglichen Anruf an Hier.

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