Nach der Rechtsprechung des EU-Gerichts hat die Schweiz keinen alleinigen Anspruch auf Emmentaler

Nach der Rechtsprechung des EU-Gerichts hat die Schweiz keinen alleinigen Anspruch auf Emmentaler

Emmentaler erhält in der Europäischen Union keinen Markenschutz. © Keystone / Gaetan Bally

Die Schweizer Hersteller von Emmentalerkäse haben ihren Anspruch verloren, die Marke „Emmentaler“ exklusiv in der Europäischen Union zu verwenden.

Dieser Inhalt wurde am 24. Mai 2023 veröffentlicht


swissinfo.ch/mga

Ein EU-Gericht entschied am Mittwoch, dass sich der Begriff Emmentaler auf eine Käsesorte beziehe, die im deutschsprachigen Raum und nicht in einer bestimmten Region der Schweiz bekannt sei.

Das Urteil bedeutet, dass Emmentaler in der Europäischen Union nicht als geschützte Marke eingestuft werden kann, was den Schweizer Käseherstellern mit seiner markanten Perforierung einen Schlag versetzt.

Dies folgt einer Entscheidung in den USA im letzten Jahr, dass ein weiterer beliebter Schweizer Käse, Gruyère, nicht aus der gleichnamigen Schweizer Region stammen muss.

Die Käseorganisation Emmentaler Swiss argumentierte vor einem EU-Gericht vergeblich dafür, dass Emmentaler aus dem Ausland deutlich als solche gekennzeichnet werden sollten.

Gegen das Luxemburg-Urteil kann weiterhin Berufung beim höchsten Gericht Europas, dem Europäischen Gerichtshof, eingelegt werden.

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