Mögliche Kündigungsgründe, die Sie kennen sollten

Mögliche Kündigungsgründe, die Sie kennen sollten

Die Kündigung eines Mitarbeiters kann aus verschiedenen Gründen erfolgen: Ein Mitarbeiter kann zum Beispiel gegen den Verhaltenskodex eines Unternehmens verstoßen, die körperliche oder geistige Gesundheit eines anderen Mitarbeiters gefährden oder ein Unternehmen durch seine Handlungen in rechtliche oder finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Arten der Kündigung

Es gibt drei Arten einer Kündigung, die im folgenden kurz angerissen. Unabhängig vom Grund der Kündigung, sollten Arbeitnehmer eine Kündigung prüfen lassen, da diese rechtswidrig sein und somit angefochten werden könnte.

Personenbedingte Kündigung

Die Kündigung erfolgt aus Gründen, die in der Person liegen. Das heißt der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung, z.B. durch Krankheit langfristig nicht mehr erbringen und auch nirgendwo sonst im Unternehmen eingesetzt werden.

Verhaltensbedingte Kündigung

Verhaltensbedingt heißt, wenn ein Arbeitnehmer absichtlich eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt. Dazu zählen u.a. Diebstahl oder Arbeitsverweigerung. Allerdings muss hierbei eine vorherige Abmahnung getätigt worden sein.

Betriebsbedingte Kündigung

Für die Kündigung aus betrieblichen Gründen müssen dringende betriebliche Erfordernisse vorhanden sein. Das kann beispielsweise Auftragsmangel, Umsatzrückgang oder Betriebsstillegung sein.

Kündigungsfrist

Im Arbeitsrecht gelten unterschiedliche Kündigungsfristen. Arbeitnehmer können mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Im Arbeitsvertrag kann diese Frist normalerweise verlängert, aber nicht verkürzt werden. Arbeitgeber müssen sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten, die sich mit steigender Betriebszugehörigkeit verlängern.

 Abfindung

Was auch immer die Gründe für Ihre Kündigung sein mögen, Sie können mit Ihrem Arbeitgeber über eine mögliche Abfindung verhandeln. In der Regel lohnt es sich hierbei Anwälte für Arbeitsrecht einzuschalten, die langjährige Erfahrung bei der Verhandlung von Abfindungen im Rahmen von Kündigungsschutzklagen haben.

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