Leichtathletik – Der Schweizer Sprinter Wilson hat die Spiele beendet, nachdem die vorübergehende Sperre wieder eingeführt wurde

Leichtathletik – Der Schweizer Sprinter Wilson hat die Spiele beendet, nachdem die vorübergehende Sperre wieder eingeführt wurde

Europameisterschaft 2018 – 200 m Finale der Männer – Olympiastadion, Berlin, Deutschland – 9. August 2018 – Schweizer Alex Wilson feiert nach dem Gewinn einer Bronzemedaille. Foto: Michael Dalder/Reuters

TOKYO (Reuters) – Das Schiedsgericht für Sport hat am Mittwoch erklärt, dass der Schweizer Sprinter Alex Wilson die Olympischen Spiele in Tokio verpassen wird, nachdem sein vorübergehender Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen mit sofortiger Wirkung wieder aufgenommen wurde.

Der in Jamaika geborene Wilson, der für die 100 und 200 Meter der Männer registriert ist, wurde im April von der Schweizer Anti-Doping-Abteilung vorläufig suspendiert, nachdem er im März bei einem Test außerhalb von Wettbewerben positiv auf das verbotene Steroid Trenbolon getestet wurde.

Wilson legte gegen seine Suspendierung Berufung ein, weil er die Substanz versehentlich eingenommen hatte, nachdem er in den Vereinigten Staaten kontaminiertes Fleisch gegessen hatte.

Die Disziplinarkammer Swiss Olympic, der Dachverband des Schweizer Sports und das Nationale Olympische Komitee haben seine Sperre Anfang Juli aufgehoben.

World Athletics, der Weltdachverband der Leichtathletik, hat gegen die Entscheidung von Swiss Olympics, die vorübergehende Sperre aufzuheben, beim Schiedsgericht für Sport Berufung eingelegt, das die Entscheidung aufgehoben und das Verbot wieder eingeführt hat.

„Das Komitee kam zu dem Schluss, dass die dem Athleten am 28. April 2021 verhängte vorübergehende Sperre nicht von der Disziplinarkammer von Swiss Olympic hätte aufgehoben werden dürfen“, heißt es in einer Erklärung des Schiedsgerichts für Sport.

«Daher wird der Entscheid der Disziplinarkammer Swiss Olympic vom 2. Juli 2021 aufgehoben und die vorläufige Sperre mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.

«Der aktuelle Entscheid des CAS greift der Entscheidung von Swiss Olympics zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluss des Disziplinarverfahrens in keiner Weise vor.»

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Zusätzliche Berichterstattung von Simon Jennings in Bengaluru. Redaktion von Peter Rutherford

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