Kurzum: Regulierung ausländischer Investitionen in die Schweiz

Kurzum: Regulierung ausländischer Investitionen in die Schweiz

Regulierung eingehender ausländischer Investitionen

Staatliche Investitionsförderungsprogramme

Verfügt das Land über ein Programm zur Förderung ausländischer Investitionen?

Die Schweiz fördert offiziell ausländische Direktinvestitionen (ADI) durch eine private gemeinnützige Vereinigung, die Switzerland Global Foundation (SGE). Zu den Hauptaufgaben von SGE gehören unter anderem die Information ausländischer Investoren über die Vorteile eines Unternehmensstandorts in der Schweiz, die Verbindung ausländischer Investoren mit wichtigen lokalen Partnern und die Bereitstellung von Standortbesuchen. Das Förderprogramm für Auslandsinvestitionen der Schweiz konzentriert sich insbesondere auf einige Schlüsseltechnologien, darunter künstliche Intelligenz, Robotik, Blockchain, persönliche Gesundheit und fortschrittliche Fertigung. SGE bietet auch kostenlose Beratungsdienste für ausländische Unternehmen an, die eine Investition in der Schweiz in Betracht ziehen. Diese Dienstleistungen decken eine Reihe von Themen ab, darunter Rechts-, Steuer-, Betriebs- und Managementberatung sowie Dateninformationen. Auf kantonaler Ebene hat die SGE die Förderung ausländischer Investitionen an regionale Wirtschaftsförderungsorganisationen (zB Greater Zurich, Greater Geneva Bern, St. Gallen-Bodensee, Business and Innovation Region Basel) delegiert.

Geltende lokale Gesetze

Geben Sie die lokalen Gesetze an, die für ausländische Investoren und ausländische Investitionen gelten, einschließlich aller Anforderungen für die Annahme oder Registrierung von Investitionen.

In der Schweiz unterliegen ausländische Anlagen grundsätzlich keiner formellen Zulassungs- oder Registrierungspflicht. Eine wichtige Ausnahme von diesem Grundsatz ist die sogenannte Lex Kohler, ein Bundesgesetz, das den Besitz von Wohneigentum der Bewilligung durch die kantonalen Behörden unterstellt. Zudem können branchenspezifische Bewilligungs-, Bewilligungs- und Bewilligungspflichten ausländische Investitionen in Bereichen von strategischer Bedeutung für die Schweizer Wirtschaft betreffen. Im Mai 2022 eröffnete der Bundesrat ein Beratungsverfahren zu einem Gesetzesentwurf zur Einführung von Kontrollen für ausländische Direktinvestitionen. Die Gesetzesvorlage soll Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit als mögliche Folge des Erwerbs von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren abwenden. Kommt es zu einer schweizerischen Unternehmensübernahme, wird geprüft, ob die lokale Zielgesellschaft in einem für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wichtigen Sektor tätig ist oder ob es sich bei dem ausländischen Investor um eine staatliche oder staatsnahe Einrichtung handelt, im letzteren Fall unabhängig davon der inländischen Aktivitäten der Zielgesellschaft. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 9. September 2022, danach soll der finale Entwurf im Schweizer Parlament diskutiert werden.

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Zuständige Aufsichtsbehörde

Bestimmen Sie die staatliche Behörde, die eingehende Auslandsinvestitionen reguliert und fördert.

Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist für die Förderung ausländischer Investitionen zuständig. Seit 2008 hat das SECO die operative Verantwortung für das Site Enhancement Program in der Schweiz an die Swiss Global Corporation (SGE) delegiert. Ausländische Investitionen werden auch auf kantonaler Ebene durch regionale Organisationen gefördert. Das Schweizerische Bundesparlament legt den allgemeinen rechtlichen Rahmen für ausländische Investitionen fest, während die Kantonsregierungen die Befugnis haben, bestimmte Aspekte ausländischer Investitionen wie das anwendbare Steuersystem zu regeln.

Verwandte Streitbeilegungsstelle

Bestimmen Sie, welche staatliche Stelle bei einem Streit mit einem ausländischen Investor mit der Operation dienen muss.

Es gibt keine bestimmte Bundesbehörde, die für die Vertretung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Investor-Staat-Streitigkeiten zuständig ist. Somit können die Dienstleistungen der Schweiz in jeder Bundesstelle erbracht werden. Kürzlich im Menschenrechtsverteidiger gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft, dem bisher ersten und einzigen Fall, der gegen die Schweiz registriert wurde, reichte der Investor eine Streitanzeige beim Bundespräsidenten ein. Später übernahm das SECO die Vertretung der Schweiz im Streit.

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