Kurz gesagt: Regulierung der ausländischen Investitionen in der Schweiz
Regulierung eingehender ausländischer Investitionen
Staatliche Investitionsförderungsprogramme
Verfügt das Land über ein Programm zur Förderung ausländischer Investitionen?
Die Schweiz fördert offiziell ausländische Direktinvestitionen (FDI) durch einen privaten gemeinnützigen Verein, die Switzerland Global Foundation (SGE). Zu den Hauptaufgaben von SGE gehören unter anderem die Information ausländischer Investoren über die Vorteile eines Wirtschaftsstandorts in der Schweiz, die Verbindung ausländischer Investoren mit wichtigen lokalen Partnern und die Durchführung von Standortbesichtigungen. Das Schweizer Programm zur Förderung ausländischer Investitionen legt einen besonderen Fokus auf einige Schlüsseltechnologien, darunter künstliche Intelligenz, Robotik, Blockchain, persönliche Gesundheit und fortschrittliche Fertigung. SGE bietet zudem kostenlose Beratungsdienstleistungen für ausländische Unternehmen an, die eine Investition in der Schweiz erwägen. Diese Dienstleistungen decken eine Reihe von Themen ab, darunter rechtliche, steuerliche, betriebliche und administrative Beratung sowie Dateninformationen. Auf kantonaler Ebene hat die SGE die Aufgabe der Förderung ausländischer Investitionen an regionale Wirtschaftsförderungsorganisationen (z. B. die Greater Zurich Area, die Greater Geneva-Bern Area, die St. Gallen-Bodensee Area und die Basel Business and Innovation Area) delegiert ).
Anwendbare örtliche Gesetze
Informieren Sie sich über die örtlichen Gesetze, die für ausländische Investoren und ausländische Investitionen gelten, einschließlich aller Anforderungen für die Annahme oder Registrierung von Investitionen.
In der Schweiz unterliegen ausländische Investitionen grundsätzlich keinen formellen Zulassungs- oder Registrierungsvoraussetzungen. Eine wichtige Ausnahme von diesem Grundsatz ist die Lex Koller, ein Bundesgesetz, das den Besitz von Wohneigentum von der Bewilligung durch kantonale Behörden abhängig macht. Darüber hinaus können branchenspezifische Bewilligungs-, Bewilligungs- und Bewilligungspflichten Auswirkungen auf ausländische Investitionen in Bereichen haben, die für die Schweizer Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Im Mai 2022 hat der Schweizer Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren zu einem Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen eingeleitet. Mit dem Gesetzesvorschlag soll verhindert werden, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet wird, wenn ausländische Investoren die Kontrolle über Schweizer Unternehmen übernehmen. Im Falle einer Verabschiedung werden Übernahmen von Schweizer Unternehmen geprüft, wenn das lokale Zielunternehmen in einem für die öffentliche Ordnung und Sicherheit kritischen Sektor tätig ist oder wenn der ausländische Investor ein staatliches oder staatsnahes Unternehmen ist, im letzteren Fall unabhängig von deren Aktivitäten das lokale Zielunternehmen. Die Vernehmlassung endete am 9. September 2022. Am 10. Mai 2023 berichtete der Bundesrat über seine Ergebnisse und äußerte Zweifel an der Vorlage, insbesondere hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Dementsprechend beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur Investitionskontrolle, der sich auf die wichtigsten Sicherheitsbereiche beschränkt. Der Gesetzentwurf soll bis Ende 2023 vorliegen.
Zuständige Regulierungsbehörde
Bestimmen Sie die Regierungsbehörde, die eingehende ausländische Investitionen reguliert und fördert.
Für die Förderung ausländischer Investitionen ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zuständig. Seit 2008 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die operative Verantwortung für das Standortförderungsprogramm in der Schweiz an Swiss Global Enterprise (SGE) delegiert. Auch auf kantonaler Ebene werden ausländische Investitionen durch regionale Organisationen gefördert. Der allgemeine rechtliche Rahmen für Auslandsinvestitionen wird vom Schweizer Bundesparlament festgelegt, während die Kantonsregierungen die Befugnis haben, bestimmte Aspekte von Auslandsinvestitionen zu regulieren, beispielsweise das anwendbare Steuersystem.
Zuständige Streitbeilegungsstelle
Bestimmen Sie die staatliche Stelle, die über Streitbeilegungsverfahren mit einem ausländischen Investor informiert werden muss.
Es gibt keine vordefinierte Bundesbehörde, die für die Vertretung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Investor-Staat-Streitigkeiten zuständig ist. Daher kann die Zustellung in die Schweiz bei jeder Bundesbehörde erfolgen. Kürzlich, in Menschenrechtsverteidiger gegen die Schweizerische EidgenossenschaftEs ist der erste und bisher einzige vom Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten gegen die Schweiz registrierte Fall, bei dem der Investor eine Streitanzeige an den Präsidenten der Schweizerischen Eidgenossenschaft gerichtet hat. Später übernahm das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Vertretung der Schweiz im Streit.