Ist akademisches Ghostwriting legal?
In den meisten Studiengängen steht am Ende des Studiums die schriftliche Abschlussarbeit an. Für viele Studierende kann das Schreiben einer Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit zur Qual werden.
Dabei haben die einen Schwierigkeiten, akademisches Gedankengut in eine passable Schriftform umzusetzen. Andere wiederum müssen nebenbei Geld verdienen oder stehen schon voll im Beruf. Es fehlt an Zeit für eine ausgiebige Literaturrecherche und der Niederschrift des Erforschten. Dritten wiederum fehlt es an profunden Kenntnissen der deutschen Sprache, weil sie keine Muttersprachler sind. Daher ist es nur zu gut verständlich, wenn die Betroffenen einen Ghostwriter online finden möchten.
Was ist dabei zu beachten?
Was macht ein Ghostwriter?
Ein Ghostwriter schreibt Texte im Auftrag von Dritten. Diesen fehlen in der Regel die Zeit und die Geduld sowie die Expertise und die Motivation, um einen Text über 50 und mehr Seiten abzuliefern. Nach dem Verfassen der Arbeit verzichtet der Ghostwriter auf seine Urheberrechte und tritt in den Hintergrund. Der Auftraggeber setzt seinen Namen unter das Werk und gilt fortan als Autor des Schriftstücks.
Ghostwriter gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Die meisten sind auf bestimmte Themenfelder spezialisiert. Die Palette ihrer Aufgaben reicht vom Schreiben von Romanen, Biografien, Reden, Sachtexten und Artikeln bis zum Verfassen von wissenschaftlichen Texten.
Abgrenzung zum Plagiat
Oft wird Ghostwriting mit dem Erstellen von Plagiaten verwechselt. Dieser Sachverhalt kann nicht bestätigt werden. Bei einem Plagiat handelt es sich um einen Text, in dem schon veröffentlichte Textpassagen erneut verwendet werden, ohne dass sie abgeändert oder als Zitat gekennzeichnet sind.
Die Verfasser übernehmen diese Textstellen einfach aus Faulheit oder Zeitdruck in ihren Publikationen, ohne auf den ursprünglichen Verfasser zu verweisen. Dieses Vorgehen ist im deutschsprachigen Raum nicht erlaubt und kann zu empfindlichen Geldstrafen führen. Zumal inzwischen spezielle Plagiat-Software diese Methoden zweifelsfrei identifiziert.
Die Arbeiten eines Ghostwriters dagegen stammen aus seiner eigenen Feder. Daher ist der Tatbestand der Plagiatserstellung nicht gegeben.
Wie wird in der Ghostwriter-Branche gearbeitet?
Es existieren keine exakten Daten über die Grösse der Branche. Fundierten Schätzungen zufolge sind mehrere Zehntausende Studierende hierzulande, in Deutschland und in Österreich auf die inhaltliche und sprachliche Unterstützung von Ghostwritern angewiesen. Diese bieten ihre Dienste selbstständig oder über Agenturen an.
In der Schweiz gilt die Tätigkeit des Ghostwritings als legale Beschäftigung. Die Dienste dürfen öffentlich beworben und angeboten werden. Aufträge jeglicher Art werden angenommen und bearbeitet. Nach getaner Arbeit wird das Honorar in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Deutschland. Die Ausnahme bildet Österreich, wie weiter unten beschrieben wird.
Die Situation der Auftraggeber
Studierende sind die eigentlichen Nutzniesser des wissenschaftlichen Ghostwritings. Sie stehen im Verdacht, einen akademischen Abschluss zu erreichen, ohne die dafür erforderlichen Leistungen erbracht zu haben. Dabei ist es ihnen in der Schweiz und in Deutschland erlaubt, einen Ghostwriter zu beauftragen und zu bezahlen.
Nur bei der Nutzung gelten gewisse Einschränkungen. Die Arbeit des Ghostwriters darf nur als Mustervorlage verwendet werden. Würde die Arbeit unverändert eingereicht, würde dieses Vorgehen gegen die eidesstattliche Erklärung verstossen, die Absolventen einer Fakultät mit der Abschlussarbeit einreichen. In dieser wird versichert, dass die Arbeit aus eigener Feder stammt.
Was ist eine Mustervorlage?
Im akademischen Bereich erstellen Ghostwriter daher keine Bachelor- oder Doktorarbeiten. Sie liefern ein Muster ab, das auf den Einzelfall zugeschnitten ist und an dem sich die Studierenden in Hinsicht auf Literatur, Struktur und Argumentation orientieren können. Die Mustervorlage sollte von den Studierenden eigenhändig zu mindestens 90 % überarbeitet werden.
Österreich mit strengen Regelungen zum akademischen Ghostwriting
Bis 2021 galten in Österreich die gleichen Regelungen wie in den deutschsprachigen Nachbarländern. Die Reform des Universitätsgesetzes (UG) stellt nun auch die Ghostwriter selbst an den Pranger. Den Verfassern der Texte drohen laut Paragraf 116a UG Strafen von 60.000 Euro bis zu einem Jahr Gefängnis, sofern Mustervorlagen angeboten oder in einer Abschlussarbeit verarbeitet werden.
Ghostwriter-Agenturen umgehen die UG-Novelle, indem sie auf ihren Webseiten gut sichtbar den Hinweis einstellen, keine österreichischen Kunden mehr zu bedienen. Es reicht also aus, bei der Anfrage eine E-Mail-Adresse zu verwenden, die nicht auf einen österreichischen Hintergrund hinweist.
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