Inhaber von AT1-Anleihen der Credit Suisse beauftragen eine Anwaltskanzlei für mögliche Rechtsstreitigkeiten
NEW YORK (Reuters) – Einige Inhaber von AT1-Anleihen der Credit Suisse, die aufgrund der geplanten Fusion der Bank mit UBS gekündigt wurden, haben die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan beauftragt, sie in Gesprächen mit Schweizer Behörden und möglichen Klagen zur Wiedererlangung von Verlusten zu vertreten.
Die Anwaltskanzlei sagte in einer Erklärung am Montag, dass die Gruppe der Anleihegläubiger einen „signifikanten Prozentsatz des gesamten Nennwerts“ der AT1-Schuldverschreibungen besitzt. Sie fügte hinzu, dass die Gruppe große Institute umfasst, die lange vor der Fusion in Anleihen investiert haben.
„Es besteht immer noch die Chance, dass die verschiedenen Vertreter die Fehler bei der Organisation dieser Fusion erkennen und schnell korrigieren“, sagte Thomas Werlen, geschäftsführender Partner im Zürcher Büro von Coen Emanuel.
AT1-Anleihen sind die riskanteste Art von Schuldtiteln, die Banken ausgeben können, und rangieren im Falle von Verlusten direkt nach Eigenkapital.
Diese Hierarchie wurde von den Schweizer Aufsichtsbehörden abgeschafft, die 17 Milliarden US-Dollar an AT1-Schulden der Credit Suisse (CSGN.S) im Rahmen ihrer Übernahme durch UBS (UBSG.S) im vergangenen Monat eliminierten, einer Fusion, die darauf abzielte, einen Zusammenbruch des Finanzsystems des Landes abzuwenden.
Die AT1-Anleihen der Banken fielen, nachdem die Schweizer Entscheidung die Risiken einer Anlage in diese Wertpapiere hervorgehoben hatte. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben versucht, den Markteinbruch zu stoppen, indem sie sagten, dass Inhaber dieser Art von Schuldtiteln erst dann Verluste erleiden, wenn sie die Aktionäre eliminieren – anders als bei der Credit Suisse.
Unterdessen teilte die Schweizer Staatsanwaltschaft am Sonntag mit, dass die Bundesanwaltschaft eine Untersuchung zur staatlich unterstützten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS Group eröffnet habe.
Der Generalstaatsanwalt untersucht mögliche Verstöße gegen das Strafrecht des Landes durch Regierungsbeamte, Aufsichtsbehörden und Bankvorstände.
Berichterstattung von Davide Barbuscia. Redaktion von Chizu Nomiyama und Connor Humphreys
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