Individualbesteuerung von Ehepaaren, bald in der Schweiz möglich?

Individualbesteuerung von Ehepaaren, bald in der Schweiz möglich?

Derzeit gelten in der Schweiz individuelle Steuern nur für unverheiratete Personen und unverheiratete Paare.

Ehepaare werden zusammen besteuert, d.h. Einkommen und Nettovermögen der Ehegatten werden zusammengerechnet und als Ganzes besteuert. Je nach Höhe des gemeinsamen Einkommens und Nettovermögens und aufgrund der Steuerprogression können Ehegatten zu einem höheren Steuergradienten übergehen. Dies kann auf Ebene der direkten Bundessteuer zu einer deutlich höheren Steuerbelastung führen als bei unverheirateten Paaren in gleicher wirtschaftlicher Lage. Nach kantonalem Recht müssen Anpassungen den Steuerbetrag in der Regel ausreichend reduzieren. Die Differenz bezieht sich also hauptsächlich auf die direkten Bundessteuern. Dieses Phänomen ist als „Ehestrafe“ bekannt. So führt das aktuelle schweizerische Steuersystem häufig dazu, dass einer der Ehegatten (aufgrund der vorherrschenden Rollenverteilung hauptsächlich Frauen) seine berufliche Tätigkeit reduziert oder sogar aufgibt.

Als Reaktion auf diese Steuererhöhung durch kombinierte Einkommenssteuern bei Ehegatten und parallel zur Lancierung einer Volksinitiative mit dem Ziel der Einführung von Individualsteuern hat der Bundesrat im September 2021 eine Analyse der Individualbesteuerung verabschiedet die Ehepaare. Für Ehepaare wurden im Mai 2022 Leitlinien für das angestrebte Beratungsangebot festgelegt.

Danach ist vorgesehen, dass Ehegatten ihre Steuererklärungen getrennt abgeben und somit als unverheiratete Paare getrennt besteuert werden. Dieser Vorschlag zur Individualbesteuerung kommt in erster Linie Ehegatten zugute, deren Einkommen zu gleichen Teilen geteilt wird. Tatsächlich hängt die Steuerbelastung von Familien entsprechend der Progression des Steuertarifs stark von der Einkommensverteilung ab. Somit können Ehepaare mit einem einzigen Einkommen oder Paare mit bescheidenem Nebeneinkommen mit zusätzlichen Steuerlasten konfrontiert werden und werden daher durch das neue Einheitssteuersystem diskriminiert. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass mit dem Vorschlag zwei unterschiedliche Individualbesteuerungsformen sowie zusätzliche Maßnahmen wie Befreiungen ua für Alleinerziehende, Alleinerziehende oder Alleinstehende eingeführt werden. Generell rechnet der Bundesrat wegen der Einführung von Individualsteuern mit einem Einnahmerückgang von 1 Milliarde Franken.

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Bis Herbst 2022 wird das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf zur Individualbesteuerung zur Anhörung vorbereiten, der weitere Einzelheiten zu dieser neuen Besteuerungsmethode enthält. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens im Januar 2024 zu rechnen.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass auf allen staatlichen Ebenen individuelle Steuern erhoben werden. Somit werden die Kantone für die Umsetzung der Reform auf kantonaler und kommunaler Ebene verantwortlich sein.

Prozessausgaben

Die Individualbesteuerung von Ehepaaren soll die Belastung der Ehepaare mit mehr oder weniger gleichen Einkommen durch direkte Bundessteuern verringern und die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern. Durch die Abschaffung der Heiratsstrafe erhält die Schweiz ein günstigeres Steuersystem für moderne Doppelverdienerpaare.

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