In Prüfung: Beilegung von Projekt- und Baustreitigkeiten in der Schweiz
Auszug aus The Projects and Construction Review, 12. Auflage
Konfliktlösung
Es gibt keine staatlichen Gerichte, die auf Projektfinanzierungen oder Baustreitigkeiten spezialisiert sind. Handelsverträge können jedoch im Allgemeinen Gegenstand eines Schiedsverfahrens sein.
Verträge über örtliche Bauvorhaben sehen in der Regel die Zuständigkeit örtlicher Gerichte vor, insbesondere wenn eine öffentliche Stelle beteiligt ist. Die Schweizer Baubranche hat jedoch Schiedsordnungen erlassen, nach denen Streitigkeiten an spezialisierte Schiedsstellen verwiesen werden können.
Die Schweiz ist ein wichtiger Sitz der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, auch für Infrastrukturprojekte im Ausland. Die am weitesten verbreiteten Schiedsregeln sind die Uniform Arbitration Rules der Schweizerischen Handelskammern und die Regeln der Internationalen Handelskammer. Die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in der Schweiz wird durch das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New York, 1958) geregelt.
In letzter Zeit wurden gelegentlich Streitbeilegungsgremien für größere Infrastrukturprojekte eingerichtet, aber dieses Instrument wird nicht weit verbreitet. Mediation ist noch nicht weit verbreitet, obwohl Branchenverbände Mediations- und Schlichtungsregeln verabschiedet haben.
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