Hongkong sieht zwei importierte Fälle aus der Schweiz und den USA
In Hongkong gab es am Freitag zwei importierte Fälle aus der Schweiz und den USA ohne eine nicht verfolgbare lokale Infektion.
Die Einwohnerzahl der Stadt beträgt derzeit 11.985.
An den beiden Fällen waren ein 54-jähriger Mann aus der Schweiz und ein 44-jähriger Mann aus den USA beteiligt. Sie hatten keine Symptome und erhielten in Hongkong zwei Dosen des BioNTech-Impfstoffs.
Der 54-Jährige erhielt den Impfstoff am 22. März und 12. April, während der 44-Jährige den Impfstoff am 2. und 27. Mai erhielt.
Das Gesundheitsschutzzentrum fügte hinzu, dass es zwei neu gemeldete bestätigte Fälle im Ausland weiterverfolge.
Der erste Fall betraf einen 45-jährigen Patienten. Er verließ Hongkong am 7. Juli mit dem Flug JL0026 nach Japan. Am 19. Juli entwickelte er Symptome, und am nächsten Tag gesammelte Proben wurden positiv auf Covid-19 getestet, während Proben, die am 2., 3. und 5. Juli in Hongkong und am 7. Juli in Japan gesammelt wurden, negativ ausfielen.
Der zweite Fall betrifft einen 48-jährigen Patienten, der am 21. Juli Hongkong mit dem Flug CX251 nach London verließ. Seine am 23. Juli gesammelte Probe wurde positiv auf Covid-19 getestet und er bleibt asymptomatisch.
Das Zentrum verfolgt die Fälle mit den Gesundheitsbehörden in Japan und Großbritannien, und epidemiologische Untersuchungen der Fälle sind im Gange.
كتدبير حكيم ، BP International على طريق أوستن في Tsim Sha Tsui والوحدة 14 ، 6 / F ، مركز النخبة الصناعي على طريق Cheung Sha Wan في Lai Chi Kok ، حيث أقام المريض البالغ من العمر 45 عامًا وعمل خلال تم وضع فترة الحضانة تحت إخطار اختبار إلزامي die letzte Nacht.
Sie fügte hinzu, dass der 48-jährige Patient im Tower 5, Phase 3 – The Graces, Providence Bay in Tai Po, Gateway Hotel an der Canton Road in Tsim Sha Tsui wohnte und in Room 3002, 30/F, Citicorp Center arbeitete an der Whitfield Road in Causeway Bay während der Inkubationszeit.
Diese Plätze werden heute unter Prüfungspflicht gestellt. Wer sich im angegebenen Zeitraum länger als zwei Stunden im bezeichneten Gebäude aufgehalten hat, muss sich zu oder vor den angegebenen Terminen der Pflichtprüfung unterziehen.