Höchstes Schweizer Gericht entscheidet im Glasfaser-Fall gegen Swisscom
ZÜRICH: Das Oberste Gericht der Schweiz hat am Dienstag (29. November) entschieden, dass das Oberste Gericht die Berufung von Swisscom bezüglich der Kriterien, die sie beim Ausbau ihrer Glasfasernetze zu Verbrauchern anwenden sollte, zurückgewiesen hat.
Im Zentrum stand die Frage, ob Swisscom einen anderen Standard als den der Telekomunternehmen verwenden könnte, auf den sie sich in einem Roundtable mit Regulatoren geeinigt hatte.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte letztes Jahr gegen Swisscom entschieden, das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil am Dienstag in einem Urteil.
„Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Swisscom bezüglich der von der Wettbewerbskommission (WEKO) verhängten vorsorglichen Massnahme zum Ausbau des Glasfasernetzes ab. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, in dem es das vorläufige Verbot der WEKO bekräftigt hat, wird dem Gericht mitgeteilt eine dem Urteil beigefügte Erklärung.
Die WEKO hat Swisscom den weiteren Netzausbau bis zum Abschluss ihrer Untersuchung zeitweilig untersagt, wogegen Swisscom im vergangenen Jahr Berufung eingelegt hatte.
In einer Stellungnahme nach dem Urteil erklärte Swisscom, dass sie das Urteil anerkenne.
„Angesichts des durch die Massnahmen ins Stocken geratenen Glasfaserausbaus hat sich Swisscom im Oktober 2022 entschieden, weitgehend auf die von WEKO zugelassene Punkt-zu-Punkt-Topologie zu setzen“, teilte das Unternehmen mit.
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