Google wird wegen des Incognito-Trackings vor Gericht gestellt

Google wird wegen des Incognito-Trackings vor Gericht gestellt

Google hat jetzt keine andere Wahl, als sich mit einer Datei zu befassen Klage wegen Inkognito-Tracking. Mögen Bloomberg Berichte, Richter Lucy Koh Ablehnung des Antrags von Google auf Abweisung der Sammelklage. Koh stellte fest, dass Google die Nutzer „nicht benachrichtigt“ hat, dass noch Daten gesammelt wurden, während der Inkognito-Datenschutzmodus aktiv war, und gab den Klägern eine ausreichende Grundlage, um mit ihrem Fall fortzufahren.

Die Hauptteilnehmer der Klage beschuldigten Google, Nutzer irregeführt zu haben, und erklärten ihnen, dass ihre Informationen auch während der Überwachung ihrer Gewohnheiten privat seien. Der Suchriese argumentierte, dass die Nutzer seiner Datenschutzrichtlinie zustimmten und somit wussten, dass Google Daten sammelt. Es wurde Berichten zufolge gewarnt, dass der Inkognito-Modus „nicht“ unsichtbar „bedeutet und dass Websites die Aktivität weiterhin sehen können.

Wir haben Google um einen Kommentar gebeten.

Es ist unklar, ob die Klage erfolgreich sein wird oder nicht, ganz zu schweigen davon, dass es bedeutende Änderungen oder Schäden geben wird. Erfolgreiche Gruppenaktionen führen häufig zu Stapeln, die a darstellen Ein Teil des Schadens An Kunden. Die Einschränkungen des Inkognito-Modus sind unter Enthusiasten bekannt – es besteht tatsächlich darin, Websites aus ihrem lokalen Suchverlauf und ihren Cookies herauszuhalten und nicht den gesamten Verkehr zu blockieren, den sie wahrscheinlich identifizieren.

Es ist jedoch nicht klar, dass sich die breite Öffentlichkeit des wahren Inkognito-Verhaltens bewusst ist. Die Klage kann Google dazu zwingen, den Nutzern expliziter mitzuteilen, was sie sammeln und was nicht. Die Beschwerde ist auch eine Kritik an Unternehmen, die wichtige Informationen einreichen Nutzungsbedingungen. Nur wenige Menschen lesen diese Vereinbarungen von Anfang bis Ende, und dies kann zu Problemen führen, wenn es um den Datenschutz geht.

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