Glauben Sie dieser falschen Rötung nicht. Menschen in der Schweiz dürfen nach 22 Uhr Toiletten spülen
Es ist eine gute Regel für Mieter, ihre Nachbarn nicht zu stören – aber ein Beitrag in den sozialen Medien deutet darauf hin, dass das Schweizer Gesetz diesen Rat auf die Spitze treibt, und zwar im Badezimmer.
„In der Schweiz ist es illegal, in Wohnungen nach 22 Uhr die Toilette zu spülen, um die Nachbarn nicht zu stören“, hieß es am 7. Juli. Facebook teilen.
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(Screenshot von Facebook.)
Laut Nachrichtenberichten handelt es sich hierbei um eine urbane Legende.
In der großen Geschichte steckt ein kleiner Wahrheitsgehalt: In der Schweiz gibt es in Mehrfamilienhäusern oft lange Listen mit Hausregeln, die Mieter befolgen müssen, so The Local Switzerland genannt im Jahr 2019. Die örtlichen Behörden legen „Pausen“ oder Ruhezeiten fest, die oft über Nacht liegen.
Diese örtlichen Vorschriften und Vorschriften hindern die Menschen jedoch nicht daran, spät in der Nacht die Toilettenspülung zu betreiben.
Immer wieder haben Schweizer Quellen versucht, diese unbegründete Behauptung abzutun:
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Im Jahr 2013 sagten Experten Lokale Schweiz Dass es keine „allgemeinen Regeln gibt, die für alle Mieter gelten“, und dass Vermieter ihre eigenen festlegen können.
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MV, ein Schweizer Mieterverband, sagte weiter seine Website Dass Hausregeln nur dann verbindlich sind, wenn sie verhältnismäßig und praktisch sind, so The Local genannt Im Jahr 2019 wird das Verbot der nächtlichen Toilettenspülung vor Gericht aus diesem Grund nicht Bestand haben.
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Im Januar bin ich ein Expat, eine englischsprachige Nachrichtenseite für Menschen, die im Ausland in der Schweiz, Deutschland und den Niederlanden leben. genannt Ein generelles Verbot der Toilettenspülung würde viele Persönlichkeitsrechte der Mieter verletzen.
Das soll nicht heißen, dass laute Aktivitäten nicht eingeschränkt sind.
„Während die Einschränkung der Nutzung von Duschen und Toiletten etwas streng ist, beschränken einige Mietverträge auch die Nutzung lauter Geräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler und Trockner.“ genannt.
Im Januar verbreitete The Daily Mail, eine britische Zeitung, Unwahrheiten über das Putzen, mit einem Die Adresse sagte er: „Wussten Sie, dass es in der Schweiz illegal ist, nach 22 Uhr die Toilette zu spülen? Oder in Schottland betrunken auf einer Kuh zu reiten? 21 der bizarrsten Gesetze der Welt.“
In dem Artikel der Daily Mail heißt es, dass es bei Schweizer Vermietern üblich sei, Haushaltsregeln durchzusetzen, die das Streaming von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens verhindern, es wurden jedoch keine Beweise für diese Behauptung vorgelegt.
PolitiFact durchsuchte Google und Nexis nach Berichten über ein Verbot der Toilettenspülung nach 22 Uhr in der Schweiz und fand keine Hinweise auf ein solches Gesetz.
Wir haben die Behauptung, dass es in der Schweiz verboten sei, in Wohnungen nach 22 Uhr die Toilette zu spülen, um die Nachbarn nicht zu stören, als falsch eingestuft.
PolitiFact-Forscherin Karen Bird hat zu diesem Bericht beigetragen.
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