Für Reisende, die geimpft und vollständig genesen sind, ist kein Covid-Testbericht erforderlich
Reise-Update in die Schweiz: Das sind wirklich tolle Neuigkeiten für Leute, die planen, die Schweiz zu besuchen. Laut dem Nachrichtenbericht haben die Schweizer Behörden angekündigt, dass eine Covid-19-Meldung für Reisende, die vollständig geimpft oder vom Coronavirus genesen sind, nicht erforderlich ist. Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind Personen, die nicht geimpft und von COVID-19 nicht genesen sind, verpflichtet, sich einem Eingangstest zu unterziehen.Lesen Sie auch – Tourismus in Tamil Nadu: Das ist alles, was Sie über Indiens erstes Schutzgebiet für Dugongs in Balk Bay wissen müssen
Diese Informationen wurden vom Schweizer Generalkonsulat in Mumbai veröffentlicht und alle Anordnungen gelten ab dem 22. Januar. Personen, die vollständig geimpft wurden oder sich von COVID-19 erholt haben, benötigen vor der Einreise keinen negativen PCR-Bericht oder einen Rapid Antigen Test (RAT)-Bericht. Lesen Sie auch – 5 erstaunliche eintägige Roadtrips von Delhi für einen schnellen Wochenendausflug
Berichten zufolge ist aufgrund der begrenzten Testkapazität für infizierte oder ungeimpfte Reisende keine Nachverfolgung erforderlich. Wenn jedoch ein PCR-Testbericht erforderlich ist, darf der Bericht nicht 72 Stunden alt sein oder die RAT muss bei der Ankunft 24 Stunden älter sein. Das Passenger Locator Form (PLF) ist für Personen erforderlich, die mit einem Fernbus oder Flugzeug in die Schweiz reisen. Lesen Sie auch – Dies ist der Grund, warum Chandan Ayodhya bei Devotees aus dem ganzen Land beliebt ist
Personen, die nicht geimpft oder vollständig genesen sind, müssen einen Negativbericht und einen Genesungsbericht vorlegen. Das PLF muss vor der Ankunft online ausgefüllt werden.
Berichten zufolge besteht für Personen, die in die Schweiz einreisen, keine obligatorische Quarantänepflicht. Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung oder einem Schweizer Pass können jederzeit einreisen. Sie müssen an der Schweizer Grenze gesundheitsbezogene Verfahren einhalten.
Kinder unter 16 Jahren müssen Covid-19 nicht melden. Außerdem sind auch bestimmte Personengruppen ausgeschlossen. Zum Beispiel Menschen, die einen medizinischen Notfall haben oder nonstop unterwegs sind.
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