Für britische Staatsangehörige, die 2022 in der Schweiz arbeiten möchten, stehen nur 3.500 Plätze zur Verfügung

Für britische Staatsangehörige, die 2022 in der Schweiz arbeiten möchten, stehen nur 3.500 Plätze zur Verfügung

Der Bundesrat hat Quoten für die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Vereinigten Königreich und anderen Drittstaaten festgelegt, die im Jahr 2022 von Schweizer Unternehmen und anderen Arbeitgebern in der Schweiz beschäftigt werden können.

Arbeitgeber werden berechtigt sein, insgesamt 3.500 britische Staatsangehörige einzustellen, von denen 2.100 eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (B) und die anderen 1.400 eine kurzfristige (L) Aufenthaltserlaubnis haben.

Der Entscheid fiel an einer Sitzung des Bundesrates am 24. November, in der eine Teilrevision des Zulassungs-, Aufenthalts- und Beschäftigungsgesetzes (VZAE) verabschiedet wurde.

Januar 2021 ist das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union nicht mehr in Kraft. Folglich gelten britische Staatsangehörige seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr als EU-/EFTA-Bürger, sondern werden Bürger anderer Länder.Der Rat erläutert die Quote für britische Staatsangehörige, die in der Schweiz arbeiten.

Zudem stellt der Rat fest, dass die Kantone vierteljährlich ausgestellt werden, da die Kantone für die Erteilung von Bewilligungen an britische Staatsbürger zuständig sind. Genehmigungen müssen nicht vom Bund genehmigt werden.

Gemäss der Rekrutierung von Fachkräften aus Nicht-EU/EFTA-Staaten im nächsten Jahr, abgesehen von Grossbritannien, beschloss der Rat, die Quoten wie 2021 beizubehalten, sowohl beim Anhören der Kantone und Sozialpartner als auch bei wirtschaftlichen Massnahmen. muss berücksichtigt werden.

Damit können Schweizer Unternehmen und andere Arbeitnehmer im nächsten Jahr bis zu 8500 qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen – 4500 mit einer Aufenthaltsbewilligung B und 4000 mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung.

Der Entscheid der Schweiz über das Kontingent für Nicht-EU-/EWR-Reisende folgt mehreren anderen Entscheiden des Bundesrates zur Einreise und Erwerbstätigkeit.

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Am 16. November berichtete SchengenVisaInfo.com, dass der Schweizer Bundesrat zugestimmt habe, australischen Staatsbürgern die visumfreie Einreise zu allen möglichen Zwecken zu ermöglichen, einschließlich der Arbeit hier und des langfristigen Aufenthalts.

Zuvor, am 27. Oktober, gaben die Schweizer Behörden bekannt, dass sie daran arbeiten, Drittstaatsangehörigen mit einem Master- oder Doktorgrad, die an einer Universität des Landes erworben wurden, zu ermöglichen, nach ihrem Abschluss in der Schweiz zu arbeiten.

In der Erwägung, dass der Rat am 22. Oktober zugestimmt hat, dass Kroaten ab dem 1. Januar 2022 eine Arbeit in der Schweiz finden können, unter den gleichen Rechten wie andere EU-/EFTA-Bürger.

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