frro: „In die Schweiz abgeschobene Ehegatten“ | Madurai-Nachrichten
Madurai: In Anbetracht der Bedrohungen, denen ein srilankisches Ehepaar in ihrem Land ausgesetzt ist, hat der Oberste Gerichtshof von Madras das Außenministerium der Union und das Overseas Regional Registry Office (FRRO) in Chennai angewiesen, entsprechende Anordnungen zur Abschiebung in die Schweiz zu erlassen.
Das Ehepaar gab in der Petition an, mit einer politischen Partei in Sri Lanka in Verbindung zu stehen. Da sie von einer anderen politischen Partei bedroht wurden, wurde ihnen geraten, aus dem Land zu fliehen, um in der Schweiz Asyl zu suchen.
Sie sagten, sie seien mit ihren beiden Kindern illegal in einem Boot nach Indien eingereist. Das Paar ging zur Schweizer Botschaft in Neu-Delhi und besorgte sich ein Visum. Als das Ehepaar FRRO, Neu-Delhi, um eine Ausreisegenehmigung bat, verwies er sie an das FRRO-Büro in Chennai.
Die Petenten erklärten, sie seien aufgefordert worden, zur Polizei zu gehen, um einen Polizeibericht zu erhalten. Während der Ermittlungen stellte die Polizei fest, dass die Petenten illegal nach Indien eingereist waren. Gegen sie wurde ein Verfahren eingeleitet und sie wurden wieder in Justizgewahrsam genommen. Danach wurden sie gegen Kaution freigelassen und in einem Speziallager im Bezirk Trichy festgehalten. Ihre Kinder wurden ihren Verwandten in Indien anvertraut.
Sie gaben an, dass das Gericht sie für schuldig befunden und zu vier Tagen Gefängnis verurteilt habe. Sie wurden verurteilt und erhielten eine Geldstrafe von INR 500. Aus Angst, dass sie in ihr Land zurückgeschoben werden könnten, verlegten die Petenten den Schreibtisch von HC Madurai, um ihnen die Ausreise in die Schweiz zu ermöglichen, und erklärten, dass die Botschaft ihr Visum verlängert habe.
Richterin J.K. Elanthirayan wies das Unionsministerium für auswärtige Angelegenheiten und die FRRO in Chennai an, entsprechende Anordnungen zur Abschiebung des Ehepaars mit ihren Kindern in die Schweiz vor Ablauf des Visums zu erlassen.
Das Ehepaar gab in der Petition an, mit einer politischen Partei in Sri Lanka in Verbindung zu stehen. Da sie von einer anderen politischen Partei bedroht wurden, wurde ihnen geraten, aus dem Land zu fliehen, um in der Schweiz Asyl zu suchen.
Sie sagten, sie seien mit ihren beiden Kindern illegal in einem Boot nach Indien eingereist. Das Paar ging zur Schweizer Botschaft in Neu-Delhi und besorgte sich ein Visum. Als das Ehepaar FRRO, Neu-Delhi, um eine Ausreisegenehmigung bat, verwies er sie an das FRRO-Büro in Chennai.
Die Petenten erklärten, sie seien aufgefordert worden, zur Polizei zu gehen, um einen Polizeibericht zu erhalten. Während der Ermittlungen stellte die Polizei fest, dass die Petenten illegal nach Indien eingereist waren. Gegen sie wurde ein Verfahren eingeleitet und sie wurden wieder in Justizgewahrsam genommen. Danach wurden sie gegen Kaution freigelassen und in einem Speziallager im Bezirk Trichy festgehalten. Ihre Kinder wurden ihren Verwandten in Indien anvertraut.
Sie gaben an, dass das Gericht sie für schuldig befunden und zu vier Tagen Gefängnis verurteilt habe. Sie wurden verurteilt und erhielten eine Geldstrafe von INR 500. Aus Angst, dass sie in ihr Land zurückgeschoben werden könnten, verlegten die Petenten den Schreibtisch von HC Madurai, um ihnen die Ausreise in die Schweiz zu ermöglichen, und erklärten, dass die Botschaft ihr Visum verlängert habe.
Richterin J.K. Elanthirayan wies das Unionsministerium für auswärtige Angelegenheiten und die FRRO in Chennai an, entsprechende Anordnungen zur Abschiebung des Ehepaars mit ihren Kindern in die Schweiz vor Ablauf des Visums zu erlassen.
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