Französisches Gericht bestätigt Anklage gegen Lafarge wegen seiner Aktivitäten in Syrien

Französisches Gericht bestätigt Anklage gegen Lafarge wegen seiner Aktivitäten in Syrien

Ein französisches Gericht hat den Vorwurf der Mitschuld an Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Lafarge bestätigt, die jüngste Ohrfeige für den Zementhersteller in einem fünfjährigen Rechtsstreit um seine Aktivitäten in Syrien.

Der Fall, der bei einem der führenden französischen Industrieunternehmen einen öffentlichen Sturm auslöste, dreht sich um eine syrische Fabrik, die der Konzern nach Ausbruch des Bürgerkriegs im Jahr 2011 mehr als drei Jahre lang offen hielt.

Das Pariser Berufungsgericht bestätigte auch den Vorwurf der Gefährdung des Lebens anderer, nachdem das Unternehmen 13 Millionen Euro über seine syrische Niederlassung an mehrere bewaffnete Gruppen, darunter ISIS, überwiesen hatte.

Die besagten Zahlungen gingen der 41-Milliarden-Euro-Fusion von Lafarge mit dem Schweizer Unternehmen Holcim voraus, das 2015 zum weltgrößten Zementunternehmen wurde.

Dieses Urteil folgt auf eine Berufung zweier NGOs und einer Gruppe ehemaliger lokaler Angestellter gegen ein früheres Urteil, mit dem die Anklage fallen gelassen wurde.

Der Holcim-Konzern, der beabsichtigt, die Entscheidung beim französischen Obersten Gerichtshof anzufechten, sagte: „Wir sind entschieden nicht einverstanden mit der Entscheidung des Berufungsgerichts, die Mitschuld an Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen der Ermittlungen gegen Lafarge SA zu belassen.“

Der Oberste Gerichtshof Frankreichs hat im vergangenen Jahr einen Präzedenzfall geschaffen, indem er entschied, dass die absichtliche Umleitung großer Geldsummen an eine Organisation, deren ausschließlich krimineller Zweck eine geheime Absprache darstellt, unabhängig von kommerziellen Interessen ausreicht.

Mehrere ehemalige hochrangige Lafarge-Führungskräfte, darunter der ehemalige Vorstandsvorsitzende Bruno Lafont, wurden separat angeklagt, Terrorismus finanziert und das Leben anderer gefährdet zu haben.

Das Unternehmen hatte zuvor erklärt, dass alle ehemaligen Mitarbeiter, gegen die ermittelt wird, die Gruppe verlassen hätten, und Vorwürfe der Mittäterschaft an Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund geschäftlicher Verbindungen zu militanten Gruppen in der Region zurückgewiesen.

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Die Anklagen gegen Lafarge als juristische Person und nicht nur gegen ihre Führungskräfte unterstreichen die schwierigen Entscheidungen, vor denen Unternehmen in Kriegsgebieten stehen, um den Geschäftsbetrieb fortzusetzen oder einzustellen.

„Dies ist ein großer Schritt nach vorne in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen“, sagte Claire Teixer, leitende Rechtsberaterin beim Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte und eine der Klägerinnen in dem Fall.

Lafarge ist das erste Unternehmen, das in Frankreich wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt wird.

Eine Untersuchung einer französischen Zollbehörde ergab, dass die Zahlungen zwischen 2013 und 2014 mit Genehmigung der Muttergesellschaft von Lafarge erfolgten.

Mehrere ehemalige Führungskräfte des Konzerns, der vor Beginn des Bürgerkriegs rund 680 Millionen Euro in seine Fabrik in Syrien investiert hatte, wurden bereits von den französischen Behörden wegen Vorwürfen angeklagt, darunter „Finanzierung eines Terrorprojekts“.

Lafarge wird auch vorgeworfen, das Leben seiner syrischen Mitarbeiter vorsätzlich aufs Spiel gesetzt zu haben.

„Wenn schwere Verbrechen begangen werden, müssen nicht nur die politischen und militärischen Führer zur Rechenschaft gezogen werden, sondern auch die Wirtschaftsakteure“, sagte Teixier.

„Wir hoffen, dass wir in naher Zukunft einen Prozess haben werden“, fügte sie hinzu.

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