Frankreich kündigt Änderungen im Bewerbungsverfahren für den „Talent Pass – New Work“ an

Frankreich kündigt Änderungen im Bewerbungsverfahren für den „Talent Pass – New Work“ an

Die französischen Behörden haben angekündigt, dass vor der Beantragung eines spezifischen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis unter der Überschrift „Passport of talents – new work“ (Passeport – Créateur d’entreprise) in Kürze ein Antrag von nichteuropäischen Staatsangehörigen gestellt werden muss.

Der Antrag muss beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden, um eine Meinung über die Art des Geschäfts und die Einrichtung des Projekts einzuholen, berichtet SchengenVisaInfo.com.

„Vor der Beantragung eines Visums und/oder eines Aufenthaltstitels mit dem Vermerk „Talent Pass – New Business“ (Passport Talent – ​​Créateur d’entreprise) müssen nichteuropäische Staatsbürger demnächst beim Wirtschaftsministerium einen Antrag auf Meinung über die reale und gefährliche Natur ihres eigenen Unternehmensgründungsprojekts“, Die französischen Behörden haben es bemerkt.

Laut der offiziellen Website von France Choose France müssen die Anträge derjenigen, die einen talentierten Pass beantragen möchten, nach Inkrafttreten des Verfahrens über die eigens zu diesem Zweck eingerichtete Plattform eingereicht werden.

Ein „Talentpass für Unternehmensgründer“ ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für Gründer ausländischer Unternehmen ausserhalb der EU/EWR oder der Schweiz, die ein Unternehmen in Frankreich gründen möchten.

Damit Unternehmensgründer jedoch Anspruch auf eine solche Aufenthaltserlaubnis haben, müssen sie nachweisen, dass sie einen ernsthaften und ernsthaften Plan haben, in Frankreich ein wirtschaftlich tragfähiges Unternehmen zu gründen.

Darüber hinaus müssen sie nachweisen, dass sie über eine Investition von mindestens 30 Tausend Euro in das geplante Geschäft und ausreichende jährliche Finanzmittel verfügen, die dem nationalen Mindestlohn entsprechen, der zum 1. Oktober 2021 bei 19.074 Euro lag.

Hinsichtlich der Antragsfrist schlugen die Behörden vor, dass im Ausland lebende Antragsteller das Verfahren spätestens drei Monate vor ihrer Ankunft in Frankreich einleiten sollten. Ebenso müssen bereits in Frankreich lebende Personen das Verfahren drei Monate vor Ablauf ihres bisherigen Aufenthaltstitels einleiten.

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Was die Kosten der Aufenthaltserlaubnis angeht, müssen die Antragsteller bei der Ausstellung ihres Aufenthaltstitels eine Steuer in Höhe von 200 € an das französische Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsamt zahlen. Zusätzlich zur Steuer wird eine Stempelgebühr in Höhe von 25 Euro auf den Ausweis sowie ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Höhe von 99 Euro erhoben.

Zuvor hatten die französischen Behörden angekündigt, dass das Land jetzt Ausländern, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aufenthaltsgenehmigungen benötigen, moderne Hilfe leisten wird. Damit können Nutzerinnen und Nutzer von Wohnberechtigungsscheinen und Talentpässen ein Duplikat des Aufenthaltstitels, des Aufenthaltstitels Besucher beantragen oder Adressänderungen online melden.

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