Firmengründung in Deutschland: Brauche ich ein Visum?

Firmengründung in Deutschland: Brauche ich ein Visum?

Deutschland ist ein beliebtes Ziel für internationale Unternehmer und Unternehmer, die in Europa ein eigenes Unternehmen gründen und führen möchten.

Das EU-Land bietet Selbstständigen viele Vorteile, darunter eine dynamische Wirtschaft, strenge Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums, staatliche Unterstützung und Finanzierung für Unternehmer sowie eine vielfältige Gemeinschaft von über 10 Millionen Nichtdeutschen, die in friedlicher Koexistenz mit der lokalen Bevölkerung leben.

In Deutschland sind Fachkräfte mit starken Geschäftsideen gefragt und die Regierung bietet verschiedene Visa-Optionen für Drittstaatsangehörige an, die ein Unternehmen gründen und einen Beitrag zur Wirtschaft leisten möchten.

Wenn Sie Deutschland als Wachstumsstandort für Ihr Unternehmen in Betracht ziehen, müssen Sie möglicherweise ein Visum beantragen, das Ihnen die Erlaubnis gibt, als Freiberufler zu arbeiten.

Brauche ich ein Visum, um in Deutschland ein Unternehmen zu gründen?

Ob Sie für die Unternehmensgründung in Deutschland ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Nationalität ab.

Bürger der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz genießen die Freizügigkeit, d. h. sie benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland ein Unternehmen zu gründen.

Drittstaatsangehörige benötigen für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit).

Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten und über eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck oder ein Visum verfügen, das ausdrücklich zum Zwecke der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt wurde, und wenn Sie Ihre Arbeit bereits geplant und Ihren Geschäftsplan schriftlich festgehalten haben, können Sie einen Antrag stellen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bei der Ausländerbehörde.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz noch in Ihrem Heimatland haben, müssen Sie zur Gründung Ihres Unternehmens eine Einreiseerlaubnis nach Deutschland beantragen. In diesem Fall müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor Ort ein Visum zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen.

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Die deutsche Auslandsvertretung leitet Ihren Visumantrag an die Ausländerbehörde Ihres künftigen Wohnsitzes in Deutschland weiter. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel zwei bis vier Monate. Wenn Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie ein Visum, das in der Regel drei Monate gültig ist. Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, müssen Sie diese von der Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen.

Du wirst NEIN Ein Visum ist erforderlich, wenn Sie Staatsbürger Australiens, Kanadas, Israels, Japans, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten von Amerika sind. Staatsangehörige dieser Länder können ohne Visum nach Deutschland einreisen und müssen anschließend innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Welche Visumsmöglichkeiten gibt es für die Unternehmensgründung?

In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Du kannst entweder:

  • Akkordarbeit (Freebrowfiler), oder;
  • Als selbstständiger Unternehmer ein Unternehmen gründen (georp).

Hier finden Sie weitere Informationen darüber, welche Art von Arbeit für Sie am besten geeignet ist Hier.

Die Art des Unternehmens, für das Sie sich entscheiden, bestimmt die Art des Visums, das Sie beantragen müssen.

Kostenloses Geschäftsvisum

Wenn Sie als Spezialist freiberuflich arbeiten möchten FreebrowfilerSie müssen eine „Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit“ beantragen. (Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung einer freiberuflichen Tätigkeit) bei der zuständigen Behörde.

Bei der Bewerbung müssen Sie Folgendes nachweisen:

  • Sie können Ihr Vorhaben finanzieren.
  • Sie werden in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
  • Sie verfügen bei Bedarf über die erforderliche Erlaubnis zur Berufsausübung.
  • Haben Sie eine angemessene Rente (wenn Sie über 45 Jahre alt sind).
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Wenn Ihre Geschäftsidee erfolgreich ist und Sie durch Ihre Arbeit den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie bestreiten können, können Sie Ihre zunächst auf maximal drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis verlängern. Nach fünf Jahren können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die Ihnen eine dauerhafte Niederlassung in Deutschland ermöglicht.

Freiberufliches Geschäftsvisum

Wenn Sie als selbstständiger Unternehmer ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen.

Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen Sie eine Reihe allgemeiner Kriterien erfüllen und einen überzeugenden Geschäftsplan einreichen, der Folgendes belegt:

  • Es besteht kommerzielles Interesse oder eine regionale Nachfrage nach Ihren Produkten oder Dienstleistungen.
  • Ihr Unternehmen dürfte einen positiven Einfluss auf die deutsche Wirtschaft haben.
  • Sie haben die Finanzierung Ihres Unternehmens durch Eigenkapital oder Kreditzusage gesichert.

Wenn Sie einen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule haben oder über eine Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken verfügen und eine mit Ihrem akademischen Abschluss oder Ihrer Forschungstätigkeit in Zusammenhang stehende Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen.

Wer eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Erwerbstätigkeit beantragt und das 45. Lebensjahr vollendet hat, muss eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen.

Wenn Ihre Geschäftsidee erfolgreich ist und Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie bestreiten können, können Sie Ihre zunächst auf maximal drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis verlängern. Bereits nach drei Jahren können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die Ihnen eine dauerhafte Niederlassung in Deutschland ermöglicht.

Wie viel kostet es?

Wenn Sie ein deutsches Visum, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder die Verlängerung eines dieser Dokumente beantragen, müssen Sie in der Regel eine Antragsgebühr zahlen. Der Betrag, den Sie zahlen müssen, hängt von Ihrem Standort sowie der Dauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab.

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Die Aufenthaltserlaubnis kostet Sie maximal 100 Euro, die Niederlassungserlaubnis maximal 147 Euro. Die Gebühr für Visa beträgt in der Regel 80 Euro. Für weitere Informationen zu den deutschen Einwanderungsgebühren wenden Sie sich bitte an die zuständige ausländische Behörde oder Auslandsvertretung.

Deutsche Einwanderungsunterstützung

Smithstone Walters freut sich bekannt zu geben, dass wir kürzlich unsere internationale Reichweite erweitert und ein neues Büro in Deutschland eröffnet haben.

Unser Team befindet sich in Frankfurt, um alle Einwanderungsarbeiten nach Deutschland vor Ort mit höchstem Serviceniveau zu erledigen.

Um mehr über die von uns angebotenen Dienstleistungen zu erfahren, rufen Sie bitte 0208 461 6660 an oder senden Sie eine E-Mail an [email protected].

Haftungsausschluss: Unsere Leistungen umfassen gemäß § 2 Abs. 1 RDG keine Rechtsberatung.

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