FDI-Bewertungen 2024: Schweiz

FDI-Bewertungen 2024: Schweiz

Rafael Schindelholz, Marie Fligboe-Bernie und Stephane Lagunico (Bonard Lawson) haben diesen Beitrag verfasst.

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Jurisdiktionen ist die Schweiz traditionell sehr attraktiv für ausländische Investitionen und unterliegt kaum oder gar keinen restriktiven Bedingungen. Dies könnte sich jedoch durch eine neue Verordnung über ausländische Direktinvestitionen ändern, deren Idee erstmals im März 2020 vom Schweizer Parlament vorgelegt wurde.

Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Jahr 2023

  • Historisch gesehen gab es in der Schweiz keine öffentliche Aufsicht über ausländische Investitionen
  • Der erste Gesetzesentwurf, der 2022 zur Vernehmlassung vorgelegt wurde, stieß auf große Kritik: Er sei zu weit gefasst (der Kreis der abgedeckten Unternehmen geht über strategische und sicherheitsrelevante Bereiche hinaus) und ungenau (die Kriterien seien nicht detailliert und ließen zu viele Details aus). Handlungsspielräume der Bundesverwaltung – Staatssekretariat für Wirtschaft). Angesichts der jüngsten Ereignisse in Europa hat diese Gesetzgebung jedoch neue Impulse erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung der Sicherung von Lieferketten und Energie.
  • Am 10. Mai 2023 räumte der Schweizer Bundesrat ein, dass weit verbreitete Zweifel am ursprünglichen Gesetzesentwurf und seinen Auswirkungen auf die Attraktivität der Wirtschaft in der Schweiz und den Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit bestehen. Trotz Widerstand und einer Minderheit, die die Prüfung befürwortete, beauftragte der Rat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, den Gesetzesentwurf bis Ende des Jahres zu überprüfen und dabei den Schwerpunkt auf wichtige sicherheitsrelevante Investitionen zu legen. Der neue Gesetzesentwurf steht im Einklang mit internationalen Verpflichtungen und konzentriert sich auf die Prüfung, wann ein staatlich kontrollierter ausländischer Investor ein lokales Unternehmen in wichtigen Sektoren erwirbt. Der überarbeitete Gesetzentwurf soll für Unternehmen weniger schädlich sein als der ursprüngliche Vorschlag
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Von den Akten?

Derzeit gibt es in der Schweiz keine allgemeinen Kontrollen für ausländische Investitionen. Die Kontrolle ausländischer Investitionen gilt nur für bestimmte Branchen und Sektoren, insbesondere für Banken, Wertpapiere und Immobilien, für die eine vorherige staatliche Genehmigung erforderlich ist. Viele weitere Geschäftstätigkeiten bedürfen einer behördlichen Genehmigung und in den Bereichen Luftfahrt, Telekommunikation, Kernenergie, Radio und Fernsehen enthalten die Genehmigungsbedingungen besondere Anforderungen an ausländische Investoren.

In den oben genannten Fällen hängen die Gründe für die seit langem bestehenden Beschränkungen des Zugangs ausländischer Investoren zu Rechtsvorschriften mit dem sehr spezifischen Kontext dieser Sektoren zusammen und nicht mit dem Wunsch, ausländische Investitionen aus wirtschaftlicher Sicht zu kontrollieren.

Obwohl die geplanten Kontrollen staatlicher Auslandsinvestitionen eingeschränkt sind, ist mit einer Änderung des Genehmigungsverfahrens nicht zu rechnen: Es obliegt dem ausländischen Investor oder seinem Vertreter, eine ausländische Investition einzureichen, die der Kontrolle der zuständigen Behörde unterliegt – das Staatssekretariat für Wirtschaft der Bundesverwaltung für Wirtschaft, Bildung und Forschung.

Arten von überprüften Deals

Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrats vom Mai 2023 zur Revision des Gesetzesentwurfs würde sich der neue Entwurf auf die Kontrolle von Investitionen aus dem Ausland beschränken und darauf abzielen, ein Schweizer Unternehmen zu erwerben, das in einem besonders kritischen Bereich tätig ist – z B. die Herstellung militärischer Investitionsgüter oder der Betrieb von Energie-, Stromerzeugungs-, Gesundheits- oder Kommunikationsinfrastrukturen.

Es ist zu erwarten, dass das Bewilligungsregime im Rahmen der künftigen Gesetzgebung für jeden Erwerb durch einen ausländischen Staat oder ein ausländisches Unternehmen unter staatlichem Einfluss in den folgenden Bereichen gilt: Verteidigungsausrüstung oder -dienstleistungen, die für die Einsatzfähigkeit der Schweizer Armee unerlässlich sind; Güter mit doppeltem Verwendungszweck; Energie- und Wasserversorgung. Zentrale IT-Sicherheitssysteme; Oder die Sicherheitsdienste der nationalen Behörden.

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Umfang der Überprüfung

Das zukünftige Projekt dürfte sich auf die Kontrolle ausländischer Investitionen in lebenswichtigen Bereichen beschränken. Dabei stellen die meisten Kritiker die im ersten Entwurf festgelegten Kriterien nicht in Frage, sondern fordern einige Klarstellungen, um rechtliche Zweifel zu vermeiden. Daher bleiben die meisten der im ersten Entwurf für diese Art von Fällen dargelegten Einwilligungsentscheidungskriterien weiterhin uneingeschränkt relevant.

Grundsätzlich wird eine Übernahme genehmigt, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet oder gefährdet wird.

Der Entscheid wird unter anderem auf folgenden Eckpunkten basieren: Wenn die Tätigkeit des Investors negative Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit in der Schweiz oder anderen Ländern hat; Wenn der Investor Spionage betreibt oder mit einem Verbot bestraft wird); Die Dienstleistungen, Produkte oder Infrastruktur des Schweizer Unternehmens können innerhalb einer angemessenen Frist ersetzt werden; Durch die Übernahme erhalten Sie Zugriff auf wesentliche Datenschutzinformationen.

Überprüfen Sie den Operationszeitplan

Da sich das künftige Unterfangen wahrscheinlich auf die Kontrolle ausländischer Investitionen in kritischen Bereichen beschränken wird, kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass jede einer Aufsicht unterliegende Akquisition von den zuständigen Behörden sorgfältig geprüft wird.

In diesem Zusammenhang wirft die Kritik am ersten Entwurf größtenteils keine Fragen zum Genehmigungssystem selbst oder zur Länge der vorgeschlagenen Verfahrensfristen auf. Daher bleibt die im ersten Entwurf vorgesehene Frist, die den Aufsichtsbehörden in Fällen, die einer eingehenden Prüfung bedürfen, eine Frist von bis zu drei Monaten für die Genehmigung oder Ablehnung der Investition einräumt, durchaus angemessen.

Wie können sich ausländische Investoren schützen?

Es lässt sich tatsächlich nachweisen, dass die Beschränkungen für ausländische Investitionen weitaus begrenzter sein werden als im ersten Entwurf vorgesehen, doch die Konturen der neuen Regelung für ausländische Investitionen bleiben relativ vage. Ausländische Investoren sollten sich weiterhin über dieses Thema informieren und sich an einen örtlichen Rechtsberater wenden, wenn sie mit potenziellen FDI-Problemen rechnen.

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„Blick in die Zukunft“: Mögliche Entwicklungen im kommenden Jahr

Der neue Entwurf des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements sollte ursprünglich Ende 2023 umgesetzt werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Frist verlängert wird und der neue Entwurf frühestens 2024 dem Parlament vorgelegt wird. Daher wird es wahrscheinlich in den nächsten ein bis zwei Jahren mehr Klarheit darüber geben, wie der Gesetzentwurf funktionieren wird.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information für Interessierte. Es ist nicht umfassend und versucht auch nicht, umfassend zu sein. Aufgrund des allgemeinen Inhalts sollte es nicht als Rechtsberatung betrachtet werden.

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