ESG-Update und Compliance: Schweiz erlässt nichtfinanzielle Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten (Teil 1)

ESG-Update und Compliance: Schweiz erlässt nichtfinanzielle Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten (Teil 1)

Die Schweiz hat ihre Gesetzgebung in den Jahren 2021 und 2022 aktualisiert, um Anforderungen an Transparenz und nichtfinanzielle Berichterstattung aufzunehmen, insbesondere in Bezug auf Kohlendioxidziele, soziale Belange, Personalfragen, die Achtung der Menschenrechte und Antikorruption sowie Sorgfalts- und Transparenzpflichten mit in Bezug auf Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit.

Wir haben benutzerfreundliche Spickzettel vorbereitet, die die wichtigsten Aspekte dieser Anforderungen zusammenfassen.

Damit die Schweiz den Trend bezüglich Transparenz, nichtfinanzieller Berichterstattung und Sorgfaltspflichten nicht aus den Augen verliert und auf EU-Niveau bleibt, hat die Schweizerische Bundesversammlung in den vergangenen Jahren mehrere Bestimmungen verabschiedet. Unternehmen einer bestimmten Größe und/oder in bestimmten Branchen tätig, müssen entscheiden, ob sie jetzt eine Pflichtmeldung zu solchen Themen einreichen sollten. Wer die geforderten Meldungen nicht, unvollständig oder irreführend einreicht, wird strafrechtlich verfolgt (Art. 325bis und 325ter StGB).

Insbesondere wurden die folgenden Artikel des Schweizerischen Obligationenrechts in den Jahren 2021 und 2022 aktualisiert:

  • Art. 964a–964c OR (Transparenz in nichtfinanziellen Angelegenheiten);
  • Stoffe 964d-964i CO (Transparenz bei der Gewinnung von Mineralien, Öl oder Erdgas oder bei der Holzernte in Primärwäldern); Und das
  • Art. 964j-964l OR (Sorgfaltspflicht und Transparenz bei Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit). Dies wird in einem Erlass (ODiTr) konkretisiert.

Wir planen, für jeden neuen Satz von Bestimmungen (oder Kapiteln) einen Spickzettel zu haben, der eine Momentaufnahme der Einreichungsanforderungen enthält, d. h. (i) Unternehmen, die verpflichtet sind, solche Berichte einzureichen, (ii) den Inhalt solcher Berichte und (iii ) das Genehmigungsverfahren und die Veröffentlichung solcher Berichte.

Transparenz in nichtfinanziellen Angelegenheiten (Art. 964a–964c OR) Spickzettel:

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Transparenz-Spickzettel zur Gewinnung von Mineralien, Erdöl oder Erdgas oder Holzernte in Primärwäldern (Art. 964d-964i OR) sowie Spickzettel zur Sorgfaltspflicht und Transparenz bezüglich Mineralien und Mineralien aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit ( Die Art. 964j-964l OR und entsprechende Verfügung ) folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

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