ESG Switzerland Neuer Rechtsstatus „Nachhaltiges Unternehmen“
Ziel der breit angelegten parlamentarischen Initiative ist die Änderung der Schweizer Gesetzgebung, um die Einführung eines freiwilligen Rechtsstatus für das „nachhaltige Unternehmen“ zu ermöglichen.
Nach welchen verlässlichen Kriterien sollten Unternehmer, Investoren, Verbraucher und öffentliche Institutionen nachhaltige Geschäftspartner auswählen? Es gibt einen Dschungel an (privaten) Standards und Zertifizierungen. Allerdings gibt es in der Schweiz keinen offiziell geprüften ESG-Standard für nachhaltige Unternehmen.
Auch aus Unternehmenssicht fehlt ein rechtlicher Rahmen, der ihr Engagement für Nachhaltigkeit klar und sichtbar macht. Viele Schweizer Unternehmen arbeiten bereits nachhaltig oder sind auf dem Weg dorthin. Ohne einen klaren rechtlichen Rahmen bleiben ihre Bemühungen jedoch oft unbemerkt und werden nicht ausreichend gefördert.
Eine parlamentarische Initiative will diese Lücke nun durch eine Änderung des Gesellschaftsrechts (Obligationenrecht, Buchhaltungsordnung, Handelsregistergesetz, Ausführungsbeschluss) schließen. Diese Idee wurde bereits in Frankreich, Italien, Spanien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten umgesetzt. Künftig sollen sich Schweizer Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform – auf freiwilliger Basis als offizielle „nachhaltige Unternehmen“ präsentieren können. Unternehmen, die diese Rechtsform anstreben, müssen verschiedene vom Gesetzgeber festgelegte Anforderungen (Unternehmensverantwortung/Governance und Nachhaltigkeitsanforderungen) erfüllen, von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft werden und Berichtspflichten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance haben.
Die Allianz für nachhaltiges Wirtschaften Hinter der parlamentarischen Initiative.
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