Ein EU-Gerichtsurteil verlangt von der Schweiz eine Reform des Passagierdatengesetzes für Flüge
Die Schweiz muss das Fluggastdatengesetz aufgrund eines Urteils des Gerichtshofs (EuGH) in der Europäischen Union überprüfen. Die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtete am Samstag, dass das Urteil die Speicherdauer verkürzt und die Datennutzung begrenzt.
Dieser Inhalt wurde am 30. Juli 2022 – 11:42 veröffentlicht
Keystone-SDA/DS
Nach einer Klage einer belgischen Menschenrechtsorganisation entschied das Gericht, dass die geplante Speicherung und Verarbeitung von Fluggastdaten zu weit gehe. Es sah vor, dass die Polizei die Daten nur dann auswerten darf, wenn eine tatsächliche Terrorgefahr oder konkrete Anhaltspunkte für eine schwere Straftat vorliegen. Eine Analyse zu anderen Zwecken, beispielsweise zur Verhinderung illegaler Einreise, ist nicht gestattet.
Laut Europäischem Gerichtshof dürfen die Daten nur noch sechs Monate statt fünf Jahre gespeichert werden. Eine längere Speicherung ist nur zulässig, wenn in den sechs Monaten feststeht, dass der Flug im Zusammenhang mit einer schweren Straftat stand.
Gemäss Bundesamt für Polizei (Fedpol) wird das EuGH-Urteil Auswirkungen auf die Schweizer Gesetzgebung und Praxis haben.
„Wir analysieren derzeit mit unseren Partnerbehörden in der Europäischen Union die Auswirkungen des Urteils auf die bereits bestehenden PNR-Systeme und auf die Gesetzesvorlage“, sagte Fedpol in einer von Keystone-SDA zitierten Erklärung. PNR steht für Passenger Name Record.
Gesetz in Absprache
Eine Gesetzesvorlage des Justizdepartements und der Bundespolizei (EJPD) über die Bearbeitung von Fluggastdaten zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren Straftaten liegt bis Sonntag zur Vernehmlassung von interessierten Kreisen auf.
Der Gesetzentwurf besagt, dass Fluggastdaten nach sechs Monaten irreführend werden. Namen und Geburtsdatum werden nicht mehr angezeigt, die Daten werden jedoch weitere viereinhalb Jahre gespeichert. Erst dann wird es gelöscht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Befugnis, das Pseudonym bei konkreten Zweifeln aufzuheben. Die Betroffenen haben ein Auskunftsrecht und die Daten werden von einer neuen Behörde, der Passenger Information Unit (PIU), verwaltet.
skeptische Reaktionen
In den bisher eingegangenen Vernehmlassungsantworten wurde der Gesetzentwurf kritisch aufgenommen. Die rechtsgerichtete Schweizerische Volkspartei lehnt das Gesetz kategorisch ab. Es heißt, es werde die Verantwortlichkeiten des FBI erleichtern und eine neue, teure Spezialeinheit schaffen. Die Datenerhebung über fünf Jahre ist unverhältnismäßig und verstößt gegen Grundrechte. Die Partei verweist ausdrücklich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Die SPD ist der Meinung, dass Behörden und Unternehmen nur so viele Bürgerdaten wie möglich verarbeiten sollten. Dies sollte auch für Fluggastdaten gelten. Außerdem vermutet sie, dass eine solche systematische Datensammlung im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus zu irgendetwas beiträgt.
Das Zentrum begrüßt das Gesetz. Die Partei ist der Ansicht, dass sie der Schweiz erlauben wird, die Daten, die sie bereits mehr als 60 Ländern zur Verfügung stellt, zur Terrorismusbekämpfung zu verwenden.
Bill Two, Zweite Konsultation
Die Fed teilte in ihrer Erklärung mit, dass die Antworten aus den Konsultationen sowie das EuGH-Urteil in einen neuen Gesetzentwurf einfließen werden. Diese wird dann in eine weitere Beratungsrunde geschickt.
Die Schweiz liefert Passagierdaten in 62 Länder, darunter die Vereinigten Staaten und die Europäische Union. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen fordert die Schaffung ähnlicher internationaler Regime, weshalb sich die Schweizer Regierung dazu in der Pflicht sieht. Das System ist auch eine Voraussetzung dafür, dass Schweizerinnen und Schweizer weiterhin ohne Visum in die USA reisen können.
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