Drittstaatsangehörige, darunter auch Briten, müssen nun vor der Einreise in die Schweiz ihr COVID-19-Zertifikat umwandeln

Drittstaatsangehörige, darunter auch Briten, müssen nun vor der Einreise in die Schweiz ihr COVID-19-Zertifikat umwandeln

Die Schweizer Behörden haben angekündigt, dass das Land keine COVID-19-Impfbescheinigungen mehr anerkennt, die von Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums ausgestellt wurden, einschließlich des NHS COVID-19-Antrags des Vereinigten Königreichs.

Daher müssen alle, die in die Schweiz einreisen möchten, ein Schweizer COVID-Zertifikat beantragen, und ab nächster Woche werden Impfausweise ohne Überweisung nicht mehr akzeptiert, berichtet SchengenVisaInfo.com.

Die elektronische Lösung zur Übertragung von im Ausland ausgestellten Impfausweisen ist seit dem 19. Oktober in Betrieb.

Gemäss der offiziellen Reiseseite in der Schweiz, der Schweizerischen Tourismusbehörde, können Reisende aus dem Vereinigten Königreich sowie alle Personen ohne ein digitales COVID-19-Zertifikat der EU ein Schweizer COVID-Zertifikat erhalten, sofern sie nachgewiesen haben, dass sie vollständig gegen die Krankheit geimpft mit einem der zugelassenen Impfstoffe aus der Schweiz EMA.

Der Bundesrat hat auch vorgeschlagen, mit Sinopharm oder Sinovac Geimpften den Zugang zu ermöglichen. Eine Entscheidung zu diesem Thema ist jedoch noch nicht gefallen.

„Um den Tourismussektor und die Wirtschaft zu unterstützen, wird vorgeschlagen, dass alle im Ausland mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpften Touristen nur das Schweizer Zertifikat erhalten. Dies ist der aktuelle Stand der Impfstoffe Sinovac und Sinopharm.“ Das teilte der Rat in einer Erklärung mit.

Die gleiche Verfügung ergab, dass Bewerberinnen und Bewerber für die Übertragung ihres Abschlusses eine Gebühr von 30 Franken (28 Euro) entrichten müssen, die dann direkt auf die Bewerbung übertragen werden kann.

Bewerber aus Drittstaaten müssen neben der Erfüllung der Impfpflicht auch Angaben zur Staatsangehörigkeit und zum Aufenthaltsstatus einschließlich einer Kopie des Reisepasses und des Personalausweises machen.

Darüber hinaus muss jeder Antragsteller im Antragsformular seine Impfung mit detaillierten Angaben wie Name des Impfstoffs, Anzahl der erhaltenen Dosen, Datum der letzten Impfung, Institution, die die Impfung durchgeführt hat, sowie als Anlage ihres aktuellen Zeugnisses.

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Die Antragsteller müssen außerdem einen Grund für ihren Besuch, die Dauer, den Wohnort und andere Einreisenachweise, wie beispielsweise ein Flugticket, angeben.

Alle diese Angaben müssen in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache gemacht werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erhalten Bewerberinnen und Bewerber innerhalb von fünf Tagen ihr Schweizer COVID-Zertifikat. Die Behörden schlugen jedoch vor, dass jeder das Dokument mindestens zwei Wochen vor der Reise in die Schweiz beantragen sollte.

Der COVID-19-Pass ist in der Schweiz seit dem 13. September für alle, auch für Touristen, obligatorisch. Somit haben nur diejenigen, die das Dokument besitzen, Zutritt zu Restaurants, Bars, Theatern, Konzerten, Kinos und anderen Veranstaltungen.

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