Doppelte Nachnamen für verheiratete Paare können in der Schweiz wieder auftauchen
Heute, Freitag, hat der Rechtsausschuss des Repräsentantenhauses einem Textentwurf zugestimmt, der die Möglichkeit vorsieht, Kindern einen doppelten Nachnamen zu geben.
Dieser Inhalt wurde am 28. Oktober 2023 um 12:01 Uhr veröffentlicht
Keystone-SDA
Das Projekt gilt als flexibler als im alten Gesetz. Darüber hinaus wird es Ehemännern, Ehefrauen oder eingetragenen Partnern möglich sein, unabhängig voneinander für einen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich zu entscheiden.
Peter Müller oder Peter Müller
Im Rahmen des Projekts haben Paare zwei Möglichkeiten: Entweder sie können einen gemeinsamen Nachnamen annehmen, sodass beide Ehepartner einen identischen Doppelnamen haben. Daher werden beide Müller-Peter heißen.
Oder jeder behält seinen unverheirateten Namen, zu dem er den Namen seines Partners hinzufügen kann. Daher wird der eine Peter Müller heißen, der andere Peter Müller.
+ Wie man wie ein Schweizer heiratet
Entgegen seiner ursprünglichen Absicht will das Gremium Kindern einen Doppelnamen, bestehend aus den Namen der Eltern, ermöglichen.
Personen, die bereits verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sowie minderjährige Kinder verheirateter oder unverheirateter Eltern sollen nach dem neuen Gesetz die Möglichkeit erhalten, durch eine einfache Erklärung später einen Doppelnamen zu bilden.
Änderung im Jahr 2013
Seit 2013 haben Verlobte zwei Möglichkeiten. Bei der Heirat können sie ihren individuellen Namen behalten oder einen davon als gemeinsamen Nachnamen wählen.
Die Möglichkeit für offiziell verheiratete Paare, einen Doppelnamen ohne Bindestrich zu führen – wie zum Beispiel Susanne Luttinger Oberholzer – ist verschwunden. Allerdings darf sich beispielsweise Justizministerin Karin Keller Sutter weiterhin so nennen, weil dieser keinen rechtlichen Wert hat.
Kinder tragen einen gemeinsamen Nachnamen oder, wenn jeder Elternteil seinen unverheirateten Namen behält, den Nachnamen, den die Ehegatten zum Zeitpunkt ihrer Eheschließung festgelegt haben. Eltern können jedoch innerhalb eines Jahres nach der Geburt ihres ersten Kindes ihre Meinung ändern und den Namen des anderen Ehepartners wählen.
Das Verschwinden des Doppelnamens wurde mehrfach kritisiert, sowohl von rechts als auch von links. In 90 % der Fälle nimmt die Ehefrau den Namen des Mannes an. Die ehemalige parlamentarische Textautorin Lusie Stam glaubt, dass diese Regelung das angestrebte Ziel, nämlich die Gleichstellung, nicht erreicht.
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