Die Studie besagt, dass es in der Schweiz keinen geschlechtsspezifischen Lohnunterschied gibt

Die Studie besagt, dass es in der Schweiz keinen geschlechtsspezifischen Lohnunterschied gibt

© Keystone / Gaetan Bally


Laut einer Studie der Universität St. Gallen gibt es in der Schweiz nahezu keine Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen.


Dieser Inhalt wurde am 13. Juni 2023 veröffentlicht


Keystone-SDA/ac

Die Autoren der vom Schweizerischen Arbeitgeberverband erstellten und am Dienstag veröffentlichten Studie untersuchten Analysen von 461 Schweizer Unternehmen, die die staatliche Methodik zur Analyse der Lohngleichheit nutzen. Davon entsprechen 99,3 % den Lohngleichheitsrichtlinien des Schweizer Gleichstellungsgesetzes.

Insgesamt zeigten 89 % keinen geschlechtsspezifischen Effekt und nur 3,3 % der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen blieben ungeklärt. Nur drei Unternehmen weisen einen Lohnunterschied von mehr als 5 % auf, was der von der Regierung festgelegten Toleranzgrenze entspricht.

Für den Arbeitgeberverband zeigt die Umfrage, dass sowohl auf sektoraler als auch auf regionaler Ebene die Vorgaben der Bundesregierung eingehalten werden. Ihrer Ansicht nach sind die Zahlen, die die Gewerkschaften in Diskussionen über ungerechtfertigte Lohnunterschiede verwenden, übertrieben.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband räumte jedoch ein, dass die Unternehmen ihre Wachsamkeit nicht nachlassen sollten. Lohnunterschiede müssen an der Wurzel angegangen werden, nämlich den häufigen Unterbrechungen des Berufslebens von Frauen. Damit dies gelingt, müssen Frauen Bedingungen nutzen können, die es ihnen ermöglichen, genauso zu arbeiten wie Männer.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bezeichnete den Bericht als einen Versuch, die reale Situation der Frauen zu „verschönern“. Die Studie wurde als nicht repräsentativ beschrieben und behauptet, dass sie „nur einen kleinen Teil der Realität“ abbilde, da sie nur 10 % der Unternehmen abdeckt, die die Lohngleichheit analysiert haben.

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Die Universität St. Gallen hat 615 Lohngleichheitsanalysen gesammelt, die den 10 % der staatspflichtigen Unternehmen mit rund 550.000 Beschäftigten entsprechen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit konzentrierte sich die Umfrage auf 461 Unternehmen.

Seit 2021 verpflichtet das Gleichstellungsgesetz Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese bis Ende Juni den Mitarbeitern und Aktionären vorzulegen.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

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