Die Stadt Basel weist 11 Bettler aus der Schweiz aus
Nach dem Urteil des Bundesgerichts im Jahr 2023 änderte der Kanton Basel-Stadt seine Bettelpraktiken und wies elf osteuropäische Bettler aus der Schweiz aus.
Dieser Inhalt wurde am 24. September 2023 um 11:54 Uhr veröffentlicht
SRF
Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts vom März 2023 darf niemand bleiben, der sich zum Betteln in der Schweiz aufhält. Die Stadt Basel setzt dieses Urteil nun um und Polizeipatrouillen fahnden gezielt nach Bettlern.
Treffen Polizeipatrouillen auf Bettler aus einem EU- oder EFTA-Staat, senden sie ihnen eine Sprachnachricht – möglichst in ihrer Muttersprache – mit dem Hinweis, dass sie kein Aufenthaltsrecht haben, wenn sie sich in der Schweiz aufhalten bitten.
Die neue Praxis zeigt Wirkung. Derzeit betteln in Basel zwischen 15 und 20 Menschen aus Osteuropa, sagt ein Polizist auf Bettelstreife. Er sagt, dass es vor dem Urteil und dem Vorgehen der Behörden noch viel mehr waren, etwa 170 Menschen.
Elf Pakete
Adrian Blachesi, Sprecher der Basler Polizei, sagt, dass seit Beginn dieser Einsätze etwa 50 Personen solche Sprachnachrichten vorgespielt wurden. „Bisher haben Beamte der Kantonspolizei Basel 46 inoffizielle Anfragen gestellt.“
Doch die Behörden erließen nicht nur Vorladungen. „Darüber hinaus wurden behördliche Anordnungen zur Ausweisung von elf Personen erlassen“, fuhr Blachesi fort. Menschen, die nach der Warnung erneut beim Betteln erwischt wurden, mussten die Schweiz verlassen.
+Ist Betteln ein Menschenrecht?
Wenn die Polizei jemanden zum dritten Mal festnimmt, droht dem Betroffenen ein Einreiseverbot. Dies sei jedoch noch nicht geschehen, so Blachesi.
Umstrittene Interpretation des Urteils
Der Ansatz der Basler Behörden ist neu. Vor dem Bundesgerichtsurteil durften Bettler aus Osteuropa ins Land. Es wurde davon ausgegangen, dass sie ein Aufenthaltsrecht von drei Monaten hatten.
Im März habe das Bundesgericht jedoch eine „Klarstellung“ vorgenommen, so Rachel Walser vom Departement für Justiz und Sicherheit in Basel. „Bedürftige Menschen aus EU- oder EFTA-Staaten, die nur zum Betteln in die Schweiz kommen, erfüllen die Einreisebestimmungen nicht“, sagt sie. „Sie gelten nicht als Leistungsempfänger und sind nicht erwerbstätig.“
Mit dieser Bestimmung erhalten die Kantone die Möglichkeit, die Einreise und den Aufenthalt dieser Personen als „illegal, wenn sie betteln“ einzustufen.
+Weiterlesen: Das Schweizer Gericht bestätigt das Bettelverbot in Basel
Allerdings ist diese Auslegung des Urteils umstritten. „Dürfen Sie nun nicht mehr in die Schweiz einreisen oder sich dort aufhalten, wenn Sie von Armut betroffen sind?“ „Letztendlich ist man gezwungen, um Almosen zu bitten, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen“, fragt Christian von Wartburg von den Demokratischen Juristen der Schweiz. Diese Frage ist trotz des Urteils des Bundesgerichts noch nicht abschließend geklärt.
Berns grausame Praktiken
Doch nicht nur die Basler Behörden gehen hart gegen Bettler aus Osteuropa vor. Ähnliches macht auch der Kanton Bern, der sie seit 2018 ablehnt. Bis letzten Sommer galten Berns Praktiken als besonders hart. Unterdessen sieht Bern, dass das Bundesgericht sein eigenes Vorgehen bestätigt.
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